Tim Arndt-Sinner: Kitagesetz Niedersachsen hält der Praxis nicht stand
Hannover, 16.12.2021. Der Deutsche Kitaverband begrüßt grundsätzlich die Änderungen beim Personaleinsatz während der Kita-Randzeiten in Niedersachsen. Er fordert, die Verordnung auf alle Kinder in der Kindertagesbetreuung auszuweiten, da die Neuregelung nicht für Unter-Dreijährige Krippenkinder gelten soll.
Begründet wird dies mit einer Gefährdung des Kindeswohls. Es entbehrt jeder pädagogischen Grundlage wieso Krippenkinder in den Randzeiten nicht durch Assistenzkräfte mit geeigneter Qualifikation betreut werden sollten. Nach einer Herabstufung im neuen Kitagesetz wird das professionelle Selbstverständnis der sozialpädagogischen Assistent*innen und Sozialassistent*innen durch diese Einschränkung abermals diskreditiert. Sie stehen als Fachkräfte den Erzieher*innen in der Praxis in nichts nach und können voll in der pädagogischen Arbeit eingesetzt werden.
Tim Arndt-Sinner, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Kitaverbands: „Das neue Kitagesetz zeigt nach fünf Monaten bereits, dass es der Praxis nicht standhalten kann. Die Kombination aus der neuen Eingruppierung der Fachkräfte mit den neuen Regelungen zum Personaleinsatz in den Randzeiten war nicht durchdacht. Der Deutsche Kitaverband hat als erster Verband erkannt, welche praktischen Folgen das nach sich ziehen wird. Wir haben daher alle Hebel in Bewegung gesetzt, damit die Kitas nicht die Betreuungszeiten verkürzen müssen und den Eltern weiterhin eine breite Betreuung für ihre Kinder bieten können. Die Regelung muss auch für die Unter-Dreijährigen gelten. Krippenkinder brauchen genau wie die Kitakinder eine Früh- bzw. Spätbetreuung.“
Die neuen Regelungen sehen vor, dass in Kitagruppen während der Randzeiten anstelle von zwei pädagogischen Fachkräften bzw. einer Fachkraft und einer Assistenzkraft nun auch zwei pädagogische Assistenzkräfte tätig sein können. Die Verordnung gilt für die Arbeit mit Kindern über drei Jahren im Kitajahr 2021/22 und soll zunächst befristet bis Juli 2023 laufen. Die Kita-Träger müssen einen entsprechenden Antrag beim Landesjugendamt stellen und zeigen, dass auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend pädagogische Fachkräfte zur Verfügung stehen. Die Anträge können rückwirkend gestellt werden.
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