Positionen

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern für ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz oder die Betreuung durch eine Tagesmutter. Dies bedeutet, dass die Kommunen in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, jedem Kind einen Kitaplatz oder eine Tagesmutter für die Betreuung zur Verfügung zu stellen.

Träger von Kindertageseinrichtungen können Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Träger der freien Jugendhilfe sein. Seit im 19. Jahrhundert die Kinder- und Jugendhilfe als staatliche Aufgabe begriffen wurde – nachdem diese ursprünglich allein Aufgabe freier Träger war -, haben kommunale bzw. staatliche Fachbehörden die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit übernommen. Sie allein können allerdings die Sicherstellung des gesetzlichen Anspruchs auf einen Kitaplatz nicht gewährleisten und sind daher auf die Unterstützung der freien Träger – also nicht-staatlicher Träger – angewiesen. Zu diesen freien Trägern gehören die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, DRK, ….) und unabhängige private, sozialunternehmerisch tätige gemeinnützige und nicht gemeinnützige Unternehmen oder Vereine.

Und in nahezu allen Bundesländern sind es die freien Träger, die diesen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz überhaupt ermöglichen. Denn sie stellen den Großteil der bundesweiten Kitaplätze. Dabei haben vor allem die „jüngeren“ unabhängigen privaten Träger einen großen Beitrag zum Ausbau der Kitaplätze geleistet. Mit anderen Worten: Ohne die freien unabhängigen Träger könnte der gesetzlich geregelte Anspruch auf einen Kitaplatz häufig gar nicht umgesetzt werden. Damit übernehmen die unabhängigen freien Träger eine hohe Verantwortung, sie stellen sich dem Wettbewerb und sie setzen den staatlich zugesagten Anspruch häufig überhaupt erst um. Formal sind die freien Träger den öffentlichen Träger gleichgestellt, ja, im Gesetz sind sogar ausdrücklich Prinzipien wie Vielfalt, partnerschaftliche Zusammenarbeit, das Wahlrecht der Eltern und eine plurale Angebotsstruktur verankert. Gleichwohl gestaltet sich in der Realität für die Arbeit der freien Träger erheblich schwieriger als die der öffentlichen Träger, dies trifft noch mehr für die unabhängigen freien Träger zu. Denn allenthalben haben wir in der täglichen Arbeit mit Benachteiligungen und Schwierigkeiten zu kämpfen, die es insbesondere den unabhängigen freien Trägern erheblich erschweren, sich auf das zu konzentrieren, was sie als ihre eigentliche Aufgabe sehen: die qualifizierte Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung.

Der Deutsche Kitaverband vertritt eben diese Interessen der freien unabhängigen Träger. Er setzt sich in seiner Arbeit dafür ein, genau diese Benachteiligungen zu überwinden. Und zwar auf allen Ebenen der Politik, der kommunalen, der regionalen und als einziger Verband auch auf der Ebene der Bundes- und Europapolitik.

Konkret fordern wir:

  • Die Gleichbehandlung mit dem Ziel unabhängige freie Träger auf allen Ebenen zu verankern und damit eine Basis für deren Arbeit zu sichern

Dies bedeutet für den Marktzutritt die Forderung nach einem Bürokratieabbau insbesondere bei der Anerkennung als freier Träger und der Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Bei der Finanzierung setzen wir uns ein für einheitliche pauschalisierte Förderung. Und wir möchten mehr Beteiligung erreichen, dass auch die freien Träger in Fachgremien und der Politik gehört werden, zum Beispiel in Jugendhilfeausschüssen oder in den zuständigen Ministerien und Ausschüssen in den Landtagen und im Bundestag.

  • Die Bekämpfung des Fachkräftemangels mit dem Ziel neue Wege in einem engem Personalmarkt zu eröffnen

Der Fachkräftekatalog muss angepasst und ausgeweitet werden, der Anteil der Fachkräfte und Quereinsteiger muss bedarfsgerecht geregelt werden. Bei der Anerkennung ausländischer Fachkräfte fordern wir eine Vereinfachung des Prozesses und die unbürokratische Anerkennung vergleichbarer europäischer Studiengänge. In der Ausbildung engagieren wir uns für eine bundesweite Einführung der dualen Ausbildung und eine Reduzierung der Dauer der Vorpraktika auf ein Jahr. Darüber hinaus fördern wir die höhere Anerkennung und soziale Wertigkeit der pädagogischen Ausbildungen.

  • Die Verbesserung der Qualität mit dem Ziel der Vergleichbarkeit von Trägern

Wir setzen uns für die explizite öffentliche Förderung von Qualität in den Kitas und verlangen eine Umorientierung hin zur Bewertung des Outputs, die Ergebnistransparenz und Vergleichbarkeit der Ergebnisse ermöglicht. Entscheidend ist was bei den Kindern ankommt. Die Trägerqualität ist die Grundlage für die Kitaqualität werden. Der Träger hat die Steuerungsfunktion und die Gesamtverantwortung für die Qualität seiner Kita in Betreuung und der Bildung.

  • Bürokratieabbau mit dem Ziel Gestaltungsspielräume zu erhalten und auszubauen

Eine Bedarfsplanung muss das Angebot für die Nachfrage von Eltern steuern und deren Wunsch- und Wahlrecht sichern. Die Erteilung der Betriebserlaubnis darf nur den Rahmen setzen, den die Träger dann verantwortungsvoll umsetzen. Eine Überprüfung der Qualität der Kitas muss sich dann an deren Output orientieren. Für die Kitagesetzen der Länder fordern wir mehr Flexibilität für bedarfsorientierte Anpassungen, platzbezogene Regelungen und die Steuerung gemäß Nachfrage. Bei Bau und bei Investitionen möchten wir eine Anpassung vorhandener Bauregelungen an die Realität erreichen. Dies betrifft insbesondere Regelungen der grundsätzlichen Barrierefreiheit, Brandschutz, Hygiene uvm.

Nur dann, wenn die unabhängigen freien Trägern nicht nur formal, sondern auch in der Realität und auf allen Ebenen gleichgestellt sind, wenn ein ordnungspolitischer Rahmen für alle Träger der Jugendhilfe verbindlich gilt und zur Anwendung kommt und wenn Gleichbehandlung auch gelebt wird können die gesetzlichen und gesellschaftlichen Anforderungen von Pluralität und Qualität in der frühkindlichen Betreuung realisiert werden. Dafür setzt der Deutsche Kitaverband sich für seine Mitglieder ein.