Gemeinsames Positionspapier des Deutschen Kitaverbands und der Initiative Familien in der Krise

Zweite Welle oder nicht: Recht auf Bildung durchsetzen – trotz Corona

Zweiten Kita-Lockdown verhindern

Corona ist nicht weg. Auch wenn es keine „zweite Welle“ geben sollte, wird es zumindest lokale Infektionsherde geben. Wir wissen, dass Kinder nicht die Treiber der Pandemie sind, sondern das Risiko von den Erwachsenen ausgeht. Dadurch werden auch Kitas und Schulen nicht virenfrei sein. Entscheidend ist, wie man dieses Wissen einsetzt.  Alle Verantwortlichen im Kita-Bereich müssen Planungssicherheit haben. Das Virus wird uns erhalten bleiben. Nichtsdestotrotz gilt es gezielt Ausbrüche in Kindertagesstätten, Tagespflegestellen und Horten zu verhindern.

Bundesweit konnten auch die letzten Kitas Anfang Juli endlich einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen aufnehmen. Umso unverständlicher war daraufhin das Vorgehen im Fall Tönnies: Reflexartig wurden alle Kitas geschlossen, anstatt individuell und punktuell Betroffenheiten zu prüfen, um klar und entschieden zu reagieren. Hingegen liefen viele andere Bereiche in Gütersloh weiter. Eine solch wenig spezifizierte Überreaktion lehnt der Deutsche Kitaverband ab. Einen zweiten Lockdown können wir Kindern und Eltern nicht zumuten. Für die Entwicklung der Kinder, bildungsökonomisch und gesamtgesellschaftlich sind weitere Schließungen der Bildungseinrichtungen Gift. Was wir benötigen, sind verantwortungsvolle Erwachsene, die ihren Teil dazu beitragen, die Bildungseinrichtungen zu schützen. [1]

Wie können Kita-Schließungen vermieden werden?

Zur Prävention müssen kindgerechte Gesundheitsschutz- und Hygienemaßnahmen weiterhin aufrechterhalten werden.

Zudem gilt es, weiterhin den Stufenplan des Deutschen Kitaverbands zu berücksichtigen und – je nach Infektionsgeschehen – in Kohorten bzw. Betreuungssettings zu arbeiten. Als Richtschnur für den Stufenplan dienen die lokalen Infektionszahlen. Danach führen die Einrichtungen vor Ort dauerhaft Infektionsschutzmaßnahmen durch. Sind die Infektionszahlen gering, reicht dieses Gesundheits-Monitoring für den Regelbetrieb aus. Erhöhen sich die örtlichen Neuinfektionen, werden die Kinder in Gruppen von entwicklungsähnlichen Kindern (sogenannte Kohorten bzw. Betreuungssettings) betreut, um Infektionen rückverfolgen und vermeiden zu können. Erreichen die örtlichen Neuinfektionen einen kritischen Stand, wird die strenge Bezugsbetreuung nötig, um im Falle einer Infektion die Nachverfolgung sichern zu können. [2]

Die Kita-Träger sollten im Umfeld der Kinder, bei den Mitarbeiter*innen, usw. dafür werben, die Corona-Warn-App zu verwenden, um die Eindämmung des Corona-Virus zu verbessern und der eigenen Verantwortung gerecht zu werden.

Die bestehenden Hygiene- und Gesundheitskonzepte können durch Luftentkeimungstechnologien für die Innenräume ergänzt werden. Diese reduzieren die Aerosol-Bildung und somit das Infektionsrisiko erheblich. Dies würde zu mehr Sicherheit und Vertrauen bei Mitarbeitenden und Eltern führen. Aufwand und Bauzeiten wären beträchtlich. Entsprechende Investitionen müssten von der öffentlichen Hand getragen werden.

Für Mitarbeiter*innen in den Kitas, die zur Risikogruppe hinsichtlich Covid19 gehören, müssen die jeweiligen Betriebsärzte die Gefahrensituation individuell einschätzen und ggf. Beschäftigungsverbote aussprechen, sofern die Betroffenen dies überhaupt wünschen. Die Personalkosten müssen in diesen Fällen durch die Krankenkassen oder Umlagen finanziert werden.

Bei Verdachtsfällen müssen Kita-Träger und Gesundheitsämter schnell reagieren. Das Kita-Personal, Kinder und Eltern müssen sofort und umfassend getestet werden. Nur die betroffenen Kohorten bzw. Betreuungssettings müssen gegebenenfalls geschlossen werden.

Eine vernünftige Test-Strategie für alle Bildungseinrichtungen auf Ebene der Länder ist unerlässlich. Die Testung von vermutlich Erkrankten und die konsequente Nachverfolgung von Personen, die sich möglicherweise infiziert haben, gehören zu den Empfehlungen des RKI. Ohnehin werden die Testkapazitäten in Deutschland nicht ausgeschöpft und sollten jetzt schwerpunktmäßig zum Schutz der Bildungseinrichtungen eingesetzt werden.

Wenn sich alle Beteiligten umsichtig und verantwortungsvoll verhalten, sind regelmäßige prophylaktische Tests – auch aus der Sicht des RKI – nicht notwendig.

Für Mitarbeiter*innen und Kinder mit Symptomen werden hingegen sofortige Schnelltests benötigt. Diese müssen in Testzentren an 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, abgenommen werden. Das Ergebnis sollte innerhalb von max. vier Stunden zur Verfügung stehen. Die Testung muss ohne vorherige Rücksprache mit dem Arzt erfolgen können Im Falle eines positiven Ergebnisses könnten weitere Testungen und weitere Maßnahmen erfolgen, wie beispielsweise Teil-Quarantäne oder Teil-Schließungen.

Insbesondere im Herbst, wenn die üblichen Erkältungskrankheiten wieder verstärkt auftreten, helfen Tests, möglichen Bedenken Herr zu werden. Das Ziel muss bleiben, vorsorgliche Schließungen von Kitas und Schulen unbedingt zu vermeiden. Das Recht auf Bildung kann nicht wieder eingeschränkt werden.

Krankheitsbilder

Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, stellt viele Familien und Erzieher*innen vor praktische Probleme: Sobald ein Kind eine Schnupfnase, leichten Husten oder Ausschlag hat, bricht die Betreuung aufgrund der unklaren Regelungen schnell wieder weg – je nachdem wie streng vor Ort entschieden wird.

Deshalb benötigen wir ein tragfähiges Konzept für Millionen Kinder und ihre Eltern. Eine Gesamtstrategie (begleitet durch Studien), wie mit der problematischen Situation in den Einrichtungen umgegangen werden soll, fehlt. Wir fordern die Politik auf, klare, praktikable und verhältnismäßige Handreichungen zu entwickeln,

  • wie aufgrund welcher Symptomatik gehandelt werden muss,
  • nach welcher Dauer und nach welchen Kriterien eine Rückkehr nach Krankheit des Kindes vertretbar ist,
  • welche Nachweispflicht herrscht.

Kranke Kinder dürfen generell keine Kita besuchen, aber nicht ansteckende Krankheiten der Kinder wie Ausschlag oder Neurodermitis, die in keinem Zusammenhang mit Covid19 stehen, sind kein Ausschlusskriterium aus dem Kita-Betrieb. Die meisten Ärzte und Virologen sind sich auch darin einig, dass der Ausschluss eines Kindes vom Kita-Besuch mit gewöhnlichem Kinderschnupfen (ohne zusätzliche Symptome) unverhältnismäßig ist.

Familien in der Krise

Weiterhin reflexartige Schließungen von Schulen und Kitas sind mit dem Kindswohl nicht zu vereinbaren. Kinder werden wiederholt aus ihrem vertrauten Alltag gerissen und erleben keine verlässlichen Strukturen mehr. Bindungen können nicht mehr gepflegt werden und Sozialverhalten kann nicht mehr trainiert und erlebt werden. Während viele – gerade kleinere – Kinder teilweise über Wochen von Eltern parallel zur Berufstätigkeit „nebenher“ betreut werden müssen, wird für Schulkinder verstärkt wieder der Bildungshintergrund der Eltern zum ausschlaggebenden Faktor für den Wissensaufbau und somit letztlich zur Glückssache.

Neben den bildungs- und entwicklungsrelevanten Einschnitten für Kinder sind insbesondere berufstätige Eltern, sowie Alleinerziehende und Eltern von Kindern mit Förderbedarf, seit dem Lockdown im März 2020 am stärksten belastet. Haben sie anfangs die Kita- und Schulschließungen nicht nur mitgetragen, sondern auch befürwortet, mussten sie in den folgenden Wochen und Monaten erleben, wie nach und nach alle Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens Lockerungen erfahren und weitestgehend wieder in den Regelbetrieb überführt wurden. Die Betreuung von Kindern jedoch wurde von einem auf den anderen Tag zum vorwiegend privaten Problem erklärt, der Rechtsanspruch hierauf ohne echte Alternative ausgesetzt. Eltern wurden aufgefordert, die Betreuung ihrer Kinder selbst zu übernehmen, hierzu sollten insbesondere Urlaubstage und Überstunden eingesetzt werden. Vielerorts mussten Eltern ihre Kinder über Wochen im Home-Office, parallel zur Lohnarbeit betreuen, sofern der Arbeitgeber diesem zugestimmt hat.

Monate später sind nun die Urlaubstage und Überstundenkontingente erschöpft. Ebenso die Kulanz der Arbeitgeber, welche sich mit einer Wirtschaftskrise konfrontiert sehen und nicht auf unbestimmte Zeit auf einen Großteil ihrer Arbeitnehmer*innen verzichten können. Eine Umfrage des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL (Artikel vom 16.07.2020) ergab, dass 58 Prozent der befragten Unternehmen die Folgen der Beschränkungen von Schulen und Kitas immer noch spüren, da Mitarbeiter*innen ihre Kinder nun selbst betreuen und daher ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht, oder nur eingeschränkt, nachkommen können. Wiederum die Hälfte dieser Unternehmen meldete hierdurch Beeinträchtigungen der Betriebsabläufe.

Berufstätige Eltern warten dennoch weiterhin vergeblich auf Hilfestellungen seitens der Politik. Wie sollen Unternehmen weiterhin produktiv wirtschaften, wenn Kitas und Schulen keine verlässliche Betreuungsinstanz mehr darstellen und Arbeitnehmer*innen mit Kindern nicht mehr zuverlässig eingeplant werden können? Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen wird dies spätestens im Herbst, wenn gerade kleine Kinder fast durchgehend eine Schnupfennase haben, nicht mehr kompensiert werden können. Viele Eltern werden hierdurch ihr Anstellungsverhältnis und somit auch ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren. Aber auch Arbeitnehmer*innen, die seitens des Unternehmens über längere Strecken wiederkehrend unbezahlt freigestellt werden können, werden absehbar in finanzielle Schieflage geraten, da die Lohnfortzahlung von 10 Tagen pro Elternteil („Kind-krank-Tage“) spätestens dann absolut unterdimensioniert ist.

Arbeitgeber werden künftig sehr genau überlegen, ob sie Eltern einstellen und bei der Jobvergabe möglicherweise kinderlose Bewerber bevorzugen. Somit wird ein Kind nicht nur zum Armutsrisiko, sondern eben Kinderlosigkeit zum absoluten Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt.  Insbesondere Frauen erleben derzeit eine starke Re-Traditionalisierung, ohne dass entsprechende Mechanismen zur Absicherung von aktuellem Lebensunterhalt und zukünftiger Rente eingesetzt werden. Gerade für Frauen besteht demnach ein hohes Risiko, dass Mutterschaft zukünftig nicht mehr mit dem Anspruch eines selbstbestimmten, (finanziell) unabhängigen Leben vereinbart werden kann.  Das kann und darf nicht sein.

  • Sollten infektionsbedingt wieder Einschränkungen vonnöten sein, dürfen Schließungen von Schulen und Kitas nur erfolgen, wenn es eine Betroffenheit gibt und nicht als erster pauschaler Schritt.
  • Home-Office ist kein geeignetes Betreuungs- und Bildungskonzept für Kinder. Die längerfristige Betreuung zuhause, parallel zu eigenen Arbeitsaufgaben der Eltern, ist weder realistisch noch Eltern und Kindern psychisch zumutbar.
  • Für Eltern, die aufgrund etwaiger Corona bedingter Kita- oder Schulschließungen, oder aufgrund saisontypischer Symptome, wie z.B. der Schnupfennasen ihrer Kinder ab Herbst, von der Arbeit fernbleiben müssen, muss ein entsprechender Kündigungsschutz etabliert werden.
  • Zudem muss ein Instrument entwickelt werden, das Lohnausfälle kompensiert.
  • Staat und Politik sind daher gefordert, Schulen und Kitas schnellstmöglich in einen echten Regelbetrieb zurückzuführen.

 

[1] Zur Perspektive der Kinder und der gesellschaftlichen Implikation vgl. unser vielbeachtetes Paper „Die Kindheit ist kurz: warum und wie die Kitas öffnen müssen“ https://www.deutscher-kitaverband.de/die-kindheit-ist-kurz/

[1] Ausführliche Erklärung der Gesundheitsmaßnahmen und des Stufenplans hier: https://www.deutscher-kitaverband.de/kita-regelbetrieb-jetzt/

 

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