Landesverband Baden-Württemberg
Pressemitteilung
Zwei Kinder mehr pro Gruppe
Deutscher Kitaverband: Die Maßnahme trifft nicht den Kern des Problems
Landesvorstand Clemens M. Weegmann: „Bürokratie verhindert Umsetzung der Landesregelung zusätzlich.“
Stuttgart, 09.02.2023. Gemäß Paragraf 1a Absatz 3 der Kindertagesstätten-Verordnung ist es seit dem 10. Dezember 2022 in Baden-Württemberg möglich, zwei zusätzliche Kinder pro Kita-Gruppe aufzunehmen. In Stuttgart könnten nach Angaben der Stadt im Sinne der Bildungsgerechtigkeit 740 Kinder im Alter ab 4 Jahren davon profitieren. Der Deutsche Kitaverband kritisiert die mit der Umsetzung der Maßnahme verbundenen Rahmenbedingungen und bürokratischen Anforderungen:
„Die Regelung der Landesregierung, die kurzfristig mehr Kindern einen Zugang zur Kita ermöglichen soll, droht zu verpuffen. Der Träger kann nur dann zusätzliche Kinder aufnehmen, wenn die Gruppe den geforderten Fachkraftschlüssel vollständig erfüllt. Das heißt: Eine Gruppe, die nur aufgrund einer geringeren Kinderzahl die Fachkraft/Kind Relation einhält, kann keine zusätzlichen Kinder aufnehmen. Da – zumindest in den größeren Städten – ein eklatanter Personalmangel das Problem ist und dadurch viele Gruppen nur anteilig belegt sind, wird die Maßnahme weitgehend ins Leere laufen. Um im Sinne der Bildungsgerechtigkeit sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mehr Kindern einen Kita-Platz bieten zu können, brauchen wir einen definierten Mindestpersonalschlüssel anstatt eines Fachkraftschlüssels. Dann kann die neue Maßnahme gewinnbringend eingesetzt werden“, erklärt Clemens M. Weegmann, Mitglied im Landesvorstand des Deutschen Kitaverbands in Baden-Württemberg.
„Um die Lösung schnell umsetzen zu können, muss sie bürokratiearm ausgestaltet sein. Dazu gehört aus unserer Sicht ausschließlich die Meldung an den Kommunalverband für Jugend und Soziales. Da die Kitas prinzipiell genehmigt sind und es nur um wenige zusätzliche Plätze geht, verkompliziert die Einbindung weiterer Behörden den Ablauf unnötig. Wir brauchen einfache und klare Regelungen, um die Träger nicht abzuschrecken und zusätzliche Plätze für bisher nicht betreute Kinder zu schaffen“, sagt Weegmann.
„Die Maßnahme, die von einigen Kommunen zur Linderung des Platz- und Fachkräftemangels forciert wird, ist zudem bis zum 31. August 2023 beschränkt. Wie es danach weitergehen soll und woher die benötigten Fachkräfte kommen sollen, bleibt ein Rätsel. Das heißt auch, dass Eltern, die durch die Regelung einen Platz für ihr Kind – das nicht vor dem Übergang in die Schule steht – ergattert haben, sich nicht sicher sein können, diesen auch im nächsten Kindergartenjahr zu haben. Nur wenn Kitas, die aufgrund des Fachkräftemangels aktuell weniger Kinder betreuen, auch zwei Kinder mehr aufnehmen können, wird das tatsächlich in vielen Gruppen geschehen“, so Weegmann.
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