Der Deutsche Kitaverband begrüßt den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung und betont die zentrale Bedeutung der Qualität von Kindertageseinrichtungen für die frühkindliche Bildung und die Entwicklung der Kinder.

Fokussierung auf wesentliche Handlungsfelder

Wir unterstützen die im Gesetzentwurf vorgesehene Fokussierung und Priorisierung der Handlungsfelder. Es ist jedoch wichtig, auch die Gestaltung der Räumlichkeiten und die inhaltlichen Herausforderungen der Kindertagesbetreuung weiterhin zu berücksichtigen. Insbesondere das Handlungsfeld 10, das Maßnahmen zum Kinderschutz und zur Familienarbeit umfasst, sollte beibehalten oder in andere Handlungsfelder integriert werden, um eine Vernachlässigung wichtiger Aspekte der kindlichen Entwicklung zu vermeiden.

Personalschlüssel und Fachkräftemangel

Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung wird den Fachkräftemangel weiter verschärfen. Der Deutsche Kitaverband sieht großes Potenzial in multiprofessionellen Teams, um diesem Problem zu begegnen. Das Verhältnis Personal-Kind sollte als geeigneterer Faktor zur Gewährleistung der Bildungs- und Betreuungsqualität betrachtet werden. Zudem sollten Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften verstärkt werden, um die Vielfalt und Kompetenz in den Einrichtungen zu erhöhen.

Qualifizierung des Kita-Personals

Die (Weiter-)Qualifizierung des Kita-Personals ist entscheidend für eine hohe Ergebnis-Qualität. Die Träger sollten die Qualifizierungen individuell anpassen können, sodass Mitarbeitende die Weiterbildungen in ihrem eigenen Rhythmus durchlaufen können. Der Gesetzentwurf sollte die Qualifizierung des Kita-Personals deutlicher herausstellen.

Übergangsfrist

Die vorgesehene Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025 ist angemessen und notwendig, um die neuen Vorgaben ohne abrupten Bruch weiterführen und sukzessive anpassen zu können.

Weiterentwicklung der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik

Eine verbesserte Datenlage ist entscheidend für die effektive Steuerung und Weiterentwicklung des Systems der Kindertagesbetreuung. Die Erhebung der Daten sollte praxistauglich gestaltet werden, um die Belastung der auskunftspflichtigen Personen so gering wie möglich zu halten.

Kita-Teams stärken

Neben der pädagogischen Arbeit mit den Kindern ist auch die mittelbare Arbeit von Kita-Trägern, Kita-Leitungen und Fachkräften von großer Bedeutung. Ein gesicherter Anspruch auf pädagogische Fachberatung sowie Zeitkontingente für zusätzliche Leitungsaufgaben und Führungskräfte-Trainings sollten im Gesetzentwurf hervorgehoben werden.

Systematische und fachliche Evaluierung

Die systematische und fachliche Evaluierung der Arbeit in den Kitas sollte selbstverständlich sein. Eine regelmäßige externe Evaluierung kann Stärken identifizieren, Schwachstellen beheben und die Prozessqualität sichern. Der Deutsche Kitaverband fordert, dass die Bundesländer verpflichtet werden, interne und externe Evaluationen als Qualitätsentwicklungsinstrumente einzusetzen.

Professionalisierung der Kita-Träger

Zur effektiven Steuerung der Kita-Qualität bedarf es einer weiteren Professionalisierung der Kita-Träger. Der Gesetzentwurf sollte stärker auf die Notwendigkeit der Stärkung und Finanzierung einrichtungsübergreifender Funktionsstellen sowie des Aufbaus einer IT-Infrastruktur eingehen.

Finanzierung

Die Sicherstellung finanzieller Ressourcen zur Qualitätsentwicklung ist unzureichend gewährleistet. Eine gesicherte finanzielle Grundlage ist notwendig, um die angestrebten Qualitätsziele zu erreichen. Bund und Länder sollten klare Zusagen zur finanziellen Unterstützung der Kitas und ihrer Träger auch über 2026 hinaus machen.

Fazit

Die Qualität der frühkindlichen Bildung ist ein gemeinsames Anliegen von Bund, Ländern, Trägern und Eltern. Der Gesetzentwurf bietet eine geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung. Dennoch müssen wir feststellen, dass der Entwurf hinter der Erwartungshaltung der Kita-Träger zur Vorlage eines wirklichen Qualitätsentwicklungsgesetzes zurückbleibt.

Stellungnahme als PDF

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