Positionspapier

Im Interesse der Kinder: Notbetreuung überwinden und Übergang zum Regelbetrieb gestalten

Stand: 29.04.2020

 

Hintergrund

Aktuell nimmt in Deutschland nur ein geringer Anteil der Kita-Kinder die Notbetreuung in Anspruch. Die Folgen für die Kinder, die Eltern, den Staat und die Wirtschaft sowie für die Träger der Einrichtungen einschließlich deren Mitarbeiter*innen sind mittlerweile Gegenstand einer breiten öffentlichen Debatte. Seit dem 27.04. ist die Notbetreuung fast überall in Deutschland ausgeweitet worden: Neben Kindern von Personen aus sogenannten systemrelevanten Branchen werden nun auch Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden sowie von Eltern mit Präsenzpflicht am Arbeitsplatz aufgenommen. Auch Kinder aus einem sozialschwachen Umfeld sollen berücksichtigt werden.

  • Die Erfahrungen der vergangenen Wochen haben gezeigt:
    Die Kita-Leitungen und Kita-Teams in den Einrichtungen mit Notbetrieb gehören ebenso wie die Berufsgruppen in der Pflege zu den Held*innen der Corona-Zeit: Sie haben Eltern ermöglicht, ihren Aufgaben weiter nachzukommen und dabei den Kindern Lebensverhältnisse geboten, die ihre Entwicklung unterstützen.
  • Die Kita-Eltern und ihre Familien haben sich verantwortlich und sehr kooperativ gezeigt.

Dennoch bleibt für die Kita-Träger das Problem: Die Notgruppen sind für die Träger nicht steuerbar und nur schwierig zu planen. Die Belegung der Plätze und die Steuerung des Personals ist eine enorme organisatorische Herausforderung, da es sich fallweise um sehr wenige oder aber auch sehr viele Kinder in einer Einrichtung (z.B. Betriebskita eines Krankenhauses) handeln kann, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Das System der Notgruppen berücksichtigt bei der Belegung der Kita-Plätze vor allem wirtschaftliche Gesichtspunkte und blendet soziale Kriterien und den Bedarf der Kinder aus. Ein länger anhaltender Notbetrieb der Kitas wird daher die Umsetzung ihres Auftrags gefährden, die Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und sie mit Angeboten früher Bildung zu unterstützen. Ein dauerhafter Notbetrieb wird der Kita als soziale Orte der Kinder nicht gerecht, wo sie Freunde und vertraute Erwachsene treffen sowie Raum für ihre Interessen haben. Der Notbetrieb überlastet Eltern und Familien, die ihren beruflichen Aufgaben im Homeoffice nachkommen und zugleich für die Betreuung der Kinder sorgen sollen.

POSITIONEN DES DEUTSCHEN KITAVERBANDS

Der Deutsche Kitaverband plädiert daher dafür, die Notbetreuung zu überwinden und zu einem geregelten Übergangsangebot überzugehen. Grundlegend für den Übergangsbetrieb von Kitas bleibt das Ziel, die Verbreitung des COVID-19-Virus zu verhindern und damit die Gesundheitsvorsorge für die Kinder, die Fachkräfte und Mitarbeiter*innen in den Kitas sowie für Eltern und Familien zu gewährleisten.

Im Interesse der Kinder unterstützt der Deutsche Kitaverband den Ausstieg aus der bisherigen Notbetreuung und fordert für ein Übergangs-Konzept die Festlegung klare Rahmenbedingungen durch die zuständigen Länderministerien, die Folgendes enthalten müssen:

  • Höchstgrenzen für die Anzahl der zu betreuenden Kinder in den Kitas,
  • Definition für die Gruppen mit Vorrang in der Betreuung.

Zugleich müssen die Kita-Träger im Übergangsbetrieb im Rahmen der Höchstgrenzen ihr Kita-Angebot mit der Aufnahme weiterer Kinder steuern können.

Wir empfehlen anstatt einer Ausweitung der Notbetreuung den geregelten und schrittweisen Anlauf, der an die jeweilig aktuelle Corona-Lage angepasst werden kann: eine prozentuale Belegung der regulären Plätze einer Kita. Die Belegung der Einrichtung ist für die Träger dann planbar. Die prozentuale Belegung der Einrichtung berücksichtigt deren räumliche Möglichkeiten und die personelle Ausstattung, auf deren Grundlage bereits bisher die Betriebserlaubnis erteilt ist.

Für den schrittweisen Anlauf empfehlen wir für die Kitas ein Modell mit festen, strikt voneinander isolierten Kleingruppen altersähnlicher Kinder (sog. Kohorten-Modell) mit maximal fünf Krippenkindern oder zehn Kindergartenkindern und zwei Erzieher*innen. Die Gruppe mit zwei festen Betreuer*innen kann immer zusammenbleiben und benutzt Gemeinschaftsräume nur dann, wenn eine andere Gruppe dort raus ist. Dadurch werden mögliche Infektionsketten geringer und überschaubarer. Falls ein Corona-Fall auftritt, weiß man sofort, welche Gruppe betroffen ist. Und nicht die ganze Einrichtung muss unter Quarantäne gestellt werden. Ggf. ist auch ein Schichtbetrieb denkbar, bei dem die einzelnen Kleingruppen tage- oder wochenweise abwechselnd die Kita besuchen, damit insgesamt mehr Kinder in den Genuss des Kita-Besuchs kommen können.

Da die Coronalage volatil ist und die Gesellschaft noch lange begleiten wird, würde eine der aktuellen Infektionsrate angepasste Prozentlösung für die Kita-Belegung (z.B. anfänglich 25 %) den Trägern und Familien Planbarkeit verschaffen und die zur Verfügung stehenden Plätze in allen Kitas sinnvoll auslasten.

Kriterien, welche Kinder – zusätzlich von unabkömmlichen Eltern und Alleinerziehenden – wiederaufgenommen werden können, müssen im Ermessen der Träger und Einrichtungen liegen, zum Beispiel Kinder mit Förderbedarf, beengten Wohnsituationen oder anderen familiären oder beruflichen Notsituationen.

Die Kita-Träger sind für das Übergangsangebot verantwortlich. Das betrifft die Betreuungszeiten und die Öffnungszeiten der Kita sowie die Gestaltung der Angebote früher Bildung.

Bislang in den Bundesländern geltende Regelungen für die Notbetreuung bleiben auch für einen Übergangsbetrieb sinnvoll, insbesondere

  • der Schutz besonderer Risikogruppen unter den Kita-Fachkräften und -Mitarbeiter*innen,
  • die sorgsame Nutzung der Kita-Räumlichkeiten, insbesondere der Gemeinschaftsräume und Außengelände,
  • die Anpassung der Hygiene-Pläne an die Bedingungen der Corona-Epidemie,
  • die weiterhin notwendige und ständige Aufklärung der Kinder über die Infektionsgefahren und wie sie diesen Gefahren z.B. durch regelmäßiges Händewaschen begegnen können.

Zunächst bleibt auch die deutliche Begrenzung der Anzahl der betreuten Kinder in Abhängigkeit von den Infektions- und Verbreitungszahlen des Virus sinnvoll. Sobald aus epidemiologischer Sicht eine weitere Lockerung der Kontakteinschränkungen zu vertreten ist, empfehlen wir eine kontinuierliche prozentuale Erhöhung (ggf. auch Senkung) der Belegung auf der Grundlage des vorgeschlagenen Kohorten-Modells sowie der pädagogischen Expertise der Träger. Denn aufgrund der besonderen gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der frühkindlichen Bildung und Betreuung ist eine verantwortungsvolle Perspektive für die Rückkehr zum Kitabetrieb notwendig.

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