Hauptstadtzulage für freie Träger soll nicht umgesetzt werden

Berlin, 26.02.2024. Die freien Kita-Träger in Berlin sehen sich mit gegensätzlichen Informationen aus den Senats-Verwaltungen konfrontiert: Die in der Tarifeinigung TV-L vereinbarte Umsetzung der Hauptstadtzulage soll für ihre Mitarbeitenden nun doch nicht kommen. Der Deutsche Kitaverband fordert den Senat auf, dem verbindlichen Rechtsrahmen aus TV-L und RV-Tag Folge zu leisten und eine sofortige Überprüfung dieser Entscheidung zu veranlassen.

Ali Bülbül, Landesvorstand Berlin: “Sollte den freien Trägern die Hauptstadtzulage verweigert werden, würde dies eindeutig gegen die RV-Tag verstoßen, die klare Vorgaben zur Anpassung der Personal- und Sachkosten enthält. Die freien Kita-Träger und ihre Mitarbeitenden brauchen eine verlässlich arbeitende Verwaltung und keine widersprüchlichen Informationen.”

Der Deutsche Kitaverband kritisiert, dass eine ausbleibende Umsetzung der Hauptstadtzulage für die freien Träger nicht den Regelungen der RV-Tag zur Anpassung der Personal- und Sachkosten entspricht. In § 8 Anpassung der Personal- und Sachkosten ist klar vereinbart, dass die Tarifergebnisse des Landes Berlin auf die Personalkosten für das Fachpersonal in Kindertagesstätten angewandt werden müssen. Diese Regelung ist eindeutig und verpflichtet die Vertragspartner, die Tarifergebnisse unverzüglich anzuwenden.

Entgegen früheren Äußerungen des Berliner Senats soll die Hauptstadtzulage für die Kita-Fachkräfte der freien Träger offenbar nicht aus der Tarifeinigung TV-L übernommen werden. Die Benachteiligung der freien Kita-Träger im Vergleich zu den Berliner Eigenbetrieben wird also fortgesetzt – obwohl die freien Träger fast 80 Prozent aller Berliner Kitas betreiben.

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2024-05-28T13:36:43+02:0028.02.2024|
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