Deutscher Kitaverband NRW fordert Übergangszeit und Schritt-für-Schritt-Vorgehen

Jetzt den Übergang in den regulären Kita-Betrieb organisieren!

Vorsitzender Klaus Bremen: „Wir brauchen klare Orientierungspunkte für die Eltern.“

Düsseldorf, 14.04.2020. Der Deutsche Kitaverband NRW plädiert für die Wiederaufnahme des Kita-Betriebs in Nordrhein-Westfalen ab Montag, dem 20. April 2020. Der Verband NRW hält zugleich einen längeren Zeitraum für den behutsamen und schrittweisen Übergang in den regulären Kita-Betrieb für notwendig. Anstatt eines gesetzten Datums für die Wiederaufnahme des regulären Betriebs z.B. nach den Sommerferien plädiert der Verband für ein Schritt-für-Schritt-Vorgehen.

Der Vorsitzende des Deutschen Kitaverbandes in NRW, Klaus Bremen, erläutert dazu: „Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die große Mehrheit der Eltern in den Kitas das Zutrittsverbot unterstützt und Solidarität mit den Kitas gezeigt haben. Diese Solidarität wird auch für die Übergangsphase des Kita-Betriebs notwendig sein.“

Aus den Erfahrungen der Wirkung der bisherigen Pandemie-Maßnahmen und der Notfall-Betreuung in den Kitas seiner Mitglieder hat der Deutsche Kitaverband Vorschläge für die Gestaltung einer solchen Übergangsphase vorgelegt. Sie dienen vor allem zur Orientierung der Eltern in der Phase der Wiederaufnahme des KitaBetriebs.

Die Situation

Aufgrund der COVID-19- Pandemie sind Kindertageseinrichtungen (Kitas) in NordrheinWestfalen seit der 12. Kalenderwoche von einem Zutrittsverbot betroffen. Die Landesregierung wird darüber entscheiden müssen, wie der Kita-Betrieb ab Montag, 20.April 2020, in Nordrhein-Westfalen weitergeführt werden soll. Der Deutsche Kitaverband in Nordrhein-Westfalen empfiehlt ab diesem Datum den schrittweisen Übergang in einen regulären Kita-Betrieb. Die vergangenen Wochen haben deutlich gemacht: Kitas sind für das berufliche Engagement von Eltern unverzichtbar. Und auch für die wirtschaftliche Erholung unseres Landes zählt jeder Kita-Platz. Gleichrangig ist, dass Kitas durch ihre Angebote in der frühen Bildung zur sozialen Chancengleichheit beitragen. Mittlerweile warnen Bildungs-Experten davor, dass sich durch eine längere Kita-Schließung die Ungleichheit in der Bildung zu verschärfen droht. Die Wiederaufnahme des Kita-Betriebs bedeutet zudem für Kommunen und Land sowie für die Kita-Träger eine finanzwirtschaftliche Erleichterung.

Orientierungspunkte für Eltern und Familien in Nordrhein-Westfalen für die Übergangsphase bis zu einem regulären Kita-Betrieb

Aus Hygiene- und Infektionsschutzgründen plädiert der Deutsche Kitaverband NRW für eine Übergangsphase in den regulären Kita-Betrieb: Sie sollte behutsam und über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden. Die Aufnahme des regulären Betriebs sollte dagegen nicht von einem dafür gesetzten Datum abhängig gemacht werden, sondern von der Auswertung des Schritt-für-Schritt-Vorgehens in den Kitas.

+ Gruppen-Größe: Die Kita-Gruppen sollten zunächst nicht mehr als die Hälfte der bislang betreuten Kinder bis max. 15 Kinder Ü 3 umfassen, damit den Kindern in der Betreuung eine deutlich größere Fläche zur Verfügung steht. Je nach den räumlichen Gegebenheiten ist eine größere Fläche zu Beginn der Übergangsphase auch durch Schließung von Gruppen zu gewinnen. Die Anzahl der betreuten Kinder könnte schrittweise bis auf die volle Anzahl der bislang betreuten Kinder erhöht werden.

+ Aufnahme-Kriterium Symptomfreiheit: In die Kita-Betreuung gehören nur Kinder, die keinerlei Erkältungssymptome aufweisen. Von den zuständigen Gesundheitsbehörden in NRW erwartet der Deutsche Kitaverband, dass sie eine Fachempfehlung zur Symptomfreiheit mitgestalten, die Grundlage werden kann für Aufnahme-Entscheidungen in den Kitas.

+ Betreuungsplätze in der Übergangsphase: Die Planungen der Betreuung in den Kita-Gruppen müssen sich zu Beginn der Übergangsphase vor allem an folgenden Kriterien orientieren:

  • Unterstützungsbedarfe berufstätiger Eltern und deren Arbeitszeiten: Wenn beide Eltern berufstätig sind bzw. wieder berufstätig werden können, sind deren Bedarfe vorrangig. Dabei muss den Arbeitgeber der Eltern klar sein, dass plötzliche Ausfälle – auch bei relativ geringen Krankheitssymptomen – normal sind.
  • Alter der Kinder: Ältere Kinder sind eher in der Lage, Hygiene- und Abstandsregelungen nachzuvollziehen.
  • Unterstützungsbedarfe von Kindern: Kita-Teams müssen die Möglichkeit erhalten, einzelne Kinder in die Betreuung aufzunehmen, die aus seiner fachlicher Sicht einen besonderen Bildungs- und Betreuungsbedarf haben (Grundlage: Entwicklungsgespräche , Portfolio-Arbeit)

+ Tägliche Öffnungszeit: Aus organisatorischen und Personal-Gründen kann die tägliche Öffnungszeit der Kitas zunächst nur 9 Stunden umfassen.

+ Nutzung Gemeinschaftsflächen: Während des laufenden Kita-Betriebs können Gemeinschaftsflächen jeweils nur von einer Gruppe gleichzeitig genutzt werden.

+ Risikogruppen: Mitarbeiter*innen, die selbst Risikopatienten sind, können zunächst nicht eingesetzt werden. Das kann im Einzelfall zu Personal-Engpässen führen. Hier ist durch das Land NRW zu prüfen, unter welchen Hygiene- und InfektionsschutzBedingungen Mitarbeiter*innen zur Vertretung in anderen Kitas eingesetzt werden können. Die Vergütung für die Freistellung dieser Mitarbeiter*innen-Gruppe muss von Kommunen und Land weiterhin sichergestellt werden.

+ Hand- und Flächen-Desinfektion, Nase-Mund-Schutz: Auch den Kitas als systemrelevante Einrichtungen müssen die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt bzw. die Beschaffung erleichtert werden. Das gilt vor allem für den NasenMund-Schutz für den Fall, dass eine entsprechende Trage-Pflicht in Kraft treten sollte.

+ Quarantäne: Die bisherige Quarantäne Regelungen müssen auch weiterhin gelten: Das kann auch zu plötzlichen Kita-Schließungen führen.

 

Foto: Bild von tolmacho auf Pixabay