Verhindern gewisse Arbeits- und Datenschutzregeln wirksamen Kinderschutz? Im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Mord an der dreijährigen Greta in Viersen problematisiert der Deutsche Kitaverband im Gespräch mit zahlreichen Medien die Tatsache, dass Arbeitgeber, die eine auffällige Person entlassen, quasi nicht vor ihr warnen können.

Eine Erzieherin steht im Verdacht, im nordrhein-westfälischen Viersen ein dreijähriges Kitakind getötet zu haben. Die wohl psychisch instabile junge Frau, so heißt es, sei empathielos und für den Erzieherinnenberuf ungeeignet gewesen. Bereits in anderen Einrichtungen, in denen sie tätig war, habe es beunruhigende Vorfälle gegeben, die ihr zugeschrieben wurden.

Was läuft schief im System Kindertagesbetreuung? Warum konnte die auffällige Erzieherin weiter mit Kindern arbeiten? Und wie lassen sich solche Vorfälle künftig verhindern? Mit solchen Fragen kommen viele Medien derzeit auf den Deutschen Kitaverband zu.

„Arbeitszeugnisse sind Makulatur“

In Interviews betont die Verbandsvorsitzende Waltraud Weegmann unter anderem, dass Arbeitsrecht und Datenschutz hohe Hürden aufbauten. Dadurch könnten Träger, die problematische Fachkräfte entließen, deren künftige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber quasi nicht „warnen“. In Arbeitszeugnissen dürfe Fehlverhalten nicht benannt werden. Ein direkter Austausch der Träger über eine Person, die einen Stellenwechsel plane, sei unzulässig.

Unter anderem in folgenden Beiträgen können Sie die Aussagen des Deutschen Kitaverbands nachlesen:

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