Waltraud Weegmann: Der Kita-Qualität muss höchste Priorität eingeräumt werden

Berlin, 25.10.2021. Der Deutsche Kitaverband unterstützt als Erstunterzeichner die Initiative „Kitas weiterdenken“ in ihrer Forderung nach einem Bundesqualitätsgesetz mit einheitlichen Standards. Zugleich setzen die sozialunternehmerisch tätigen freien Kita-Träger mit ihrem Verband eigene Akzente in der Diskussion um eine professionelle und qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung.

Waltraud Weegmann, Vorsitzende des Deutschen Kitaverbands: „Alle Kinder haben ein Recht darauf, in ihrer Betreuung die bestmögliche Qualität zu erleben. Ein bundesweiter Qualitätsanspruch für die Anforderungen in der frühkindlichen Bildung garantiert Eltern und Kindern gleiche Entwicklungschancen und eine einheitliche Vergleichbarkeit der Kitaqualität. Der Qualitätsentwicklung in den Kitas muss höchste Priorität eingeräumt werden. Nach den enttäuschenden Erfahrungen mit dem Gute-Kita-Gesetz sollten Bund, Länder und Kita-Träger den Prozess für ein echtes Qualitätsgesetz mit einer stärkeren Orientierung an der Ergebnisqualität wieder aufnehmen.“

Das Gute-Kita-Gesetz wirkte sich nach Ansicht des Deutschen Kitaverbands nicht in dem Maß auf die Kita- Qualität aus, wie ursprünglich vom Bundesministerium angekündigt. Ausschlaggebend dafür ist, dass viele Bundesländer die Mittel in erster Linie für die Beitragsbefreiung zur Entlastung der Eltern genutzt haben.

Die Initiative „Kitas weiterdenken“ zeigt die breite Unterstützung für ein Bundesqualitätsgesetz, nun müssen in Beteiligung aller Akteure die unterschiedlichen Vorschläge für mehr Qualität in Kitas zusammengeführt werden.

Der Deutsche Kitaverband ergänzt die Forderungen der Initiative um folgende Aspekte:

  • Zentral für eine gute Qualität in der Kindertagesbetreuung sind der Personalschlüssel und eine angemessene Größe der Gruppen. Der Personal-Kind-Schlüssel darf nicht den Zwängen des Fachkräftemangels geopfert werden. Ein Mindestschlüssel sollte bundesweit vorgegeben werden.
  • Kita-Leitungen brauchen zusätzliche Zeitkontingente für Leitungsaufgaben wie Personalführung, konzeptionelle Arbeit, Elternarbeit und allgemeine Managementaufgaben. Erzieher*innen brauchen eigene Zeitkontingente für die mittelbare pädagogische Arbeit. Verwaltungskräfte müssen zur Entlastung der pädagogischen Fachkräfte in Kitas eingesetzt werden können.
  • Ein Anspruch auf Fachberatung für die Kitas muss gesetzlich verankert werden.
  • Angesichts des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung von Kommunen, Ländern und Bund zur Gewinnung und Ausbildung von Mitarbeiter*innen und zur Sicherung der Qualität in den Einrichtungen.
  • Es braucht einheitliche Standards für die Ausbildung und eine bundesweite Förderung der dualen Ausbildung.
  • Die finanzielle Förderung aller Kita-Träger sollte sich künftig im Wesentlichen an der Förderung und Entwicklung der Kitaqualität orientieren. Ein zeitgemäßes Verständnis von Subsidiarität muss in gesetzlichem Rahmen den Wettbewerb um Qualität und innovative Betriebskonzepte fördern. Der Bund muss sich in verfassungsrechtlich korrektem Rahmen an der Finanzierung von Kindertagesbetreuung beteiligen können.
  • Eine verpflichtende Evaluierung aller öffentlich geförderter Träger bietet die nötige Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualität in den Kitas.

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