Förderzusage von Minister Stamp gilt nicht für alle Kitas

Deutscher Kitaverband in NRW fordert:
„Kitas in NRW gleichbehandeln, alle Kita-Plätze sichern!“

Düsseldorf, 08.04.2020. Zwei Tage nach der Schließung der Kitas in Nordrhein-Westfalen sagte der zuständige Landesminister Dr. Stamp am 18. März 2020 zu, dass Land und Kommunen die Finanzierung der Kitas auch in der COVID-19-Krise „vollständig“ sicherstellen. Allerdings gilt diese Zusage nur für die Kitas, die bereits zuvor aus öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Jetzt zeigt sich: Die Gruppe der privat finanzierten Kita-Träger könnte in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Das besondere Problem: Niemand fühlt sich zuständig.

Diese sog. anderen Kita-Träger finanzieren sich vor allem durch Elternbeiträge: Wenn die Beiträge durch die Kita-Schließungen wegfallen, fehlen diesen Kita-Träger Einnahmen zur Deckung der Betriebskosten. Selbst wenn diese Kitas jetzt eine Notfall-Betreuung zum Beispiel für Mitarbeiter*innen von Krankenhäusern oder Arzt-Praxen anbieten, fehlen die Einnahmen der Eltern, die die Kita nicht mehr nutzen dürfen. Dabei kümmern sich diese Kitas zum Beispiel mit besonderen Öffnungszeiten um die Kinder von vor Ort ansässigen Selbstständigen, Freiberuflern oder Handwerker: Diese Eltern haben allerdings gerade selbst auch mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen.

Das Kita-Gesetz in Nordrhein-Westfalen sieht ausdrücklich die Mitarbeit der privat finanzierten Kita-Träger in der Kita-Versorgung vor (§ 6 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz NRW) und enthält damit eine Regelung, die das Grundrecht der Gewerbefreiheit (Art. 12 Grundgesetz) auch für den Betrieb einer Kita sichert. Die Voraussetzung: Der Kita-Träger braucht eine Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII) und wird in seiner Tätigkeit damit durch die zuständigen Behörden kontrolliert.

Wie Gastbetrieben oder Hotels stehen den privat finanzierten Kitas bei Einnahme-Ausfällen Förder- und Kreditprogramme offen, die für die gewerbliche Wirtschaft vorgesehen sind. Das Problem: Vor Ort fühlt sich niemand zuständig. Daher fordert der Vorsitzende des Deutschen Kitaverbandes, Klaus Bremen, in einem Schreiben die Unterstützung des Landesministeriums und der Kommunen und die Klarstellung, dass in dieser Situation auch die privat finanzierten Kita-Träger auf dieunbürokratische Beratung und Information und vor allem klarer Zuständigkeiten vor Ort zurückgreifen können.

Der Verband sorgt sich um die Gleichbehandlung der Kita-Träger in Nordrhein-Westfalen und schreibt in seinem Brief: „Einzelne Jugendämter nehmen die Betreuungsleistungen von Kindern unentbehrlicher Schlüsselpersonen durch den jeweiligen privatgewerblichen Kita-Träger als Teil der z. Zt. laufenden Notfall-Betreuung in der Kinder- und Jugendhilfe zwar stillschweigend an, weisen zugleich aber alle Zuständigkeiten für die Sicherung der Betriebskosten mit dem Hinweis auf eben diesen privatwirtschaftlichen Charakter des Kita-Trägers von sich.“

Der Deutsche Kitaverband in NRW sieht das als kurzsichtiges Verhalten: Für die Bewältigung gerade auch wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie brauchen die berufstätigen Eltern alle Kita-Plätze und in Zukunft gerade vermehrt Angebote, die unterstützen, Beruf und Familie zu vereinbaren.

 

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