Landesverband Baden-Württemberg

Pressemitteilung

Deutscher Kitaverband begrüßt Einführung eines Erprobungsparagrafen

Landesvorsitzender Marko Kaldewey: „Lokale und individuelle Lösungen sind das richtige Rezept gegen den Fachkräftemangel.“

Stuttgart, 27.07.2023. Der Deutsche Kitaverband in Baden-Württemberg begrüßt die Ankündigung des Kultusministeriums einen sogenannten Erprobungsparagrafen in das KiTaG einzuführen. „Trotz Fachkräftemangels müssen wir als Träger von Kindertagesstätten unseren Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten, damit alle Kinder ihr Recht auf bestmögliche Bildung und eine glückliche Kindheit erleben. Das Konzept des Erprobungsparagrafen, mit dem den Trägern die Möglichkeit eingeräumt werden soll, vor Ort von den Regelungen des KiTaG und der KiTaVO abzuweichen und neue Modelle zu erproben, kann dazu beitragen, die Situation in den Kitas zu verbessern und die Qualität der Betreuung zu sichern“, sagt Landesvorsitzender Marko Kaldewey.

„Wenn die Träger-Autonomie, das Kindeswohl und die Belange der Fachkräfte gewahrt werden und die Refinanzierung der Maßnahmen gegeben ist, ist das genau der richtige Weg. Die Träger vor Ort wissen am besten, was die jeweilige Situation verlangt. Oft sind freie Träger aufgrund ihrer schlanken Struktur bei der Erprobung von neuen Lösungen schon fortgeschritten. So gibt es beispielsweise Erfahrungen mit verschiedenen Randzeitenmodellen, beim Einsatz von Quereinsteiger:innen und Verwaltungskräften sowie bei Digitalisierungsprozessen, die die Kita-Arbeit von Bürokratie entlasten“, erklärt Kaldewey. „Dabei muss verhindert werden, dass einzelne Kommunen sich einem solchen Prozess verwehren. Mancherorts kann die Anwendung des Erprobungsparagrafen sofort helfen, anderenorts wird sie bei zukünftig auftretenden Herausforderungen aufgrund des Fachkräftemangels von Nutzen sein. Richtig ist es, die Maßnahmen zu evaluieren, bevor sie weitergeführt werden können, wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist.“

 

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