Mit der Einladung des Deutschen Kitaverbandes zur Anhörung des Landtags NRW über die geplante Novellierung des Kinderbildungsgesetzes NRW sind die freien unabhängigen Kita-Träger zum ersten Mal offiziell beteiligt und anerkannt.

Die offizielle Beteiligung an den Beratungen des Landtags NRW wertet Klaus Bremen als Landesvorsitzender des Deutschen Kitaverbands als Erfolg des Landesverbandes. Die darin liegende Anerkennung der Arbeit der Mitglieder ist auch eine Botschaft an die Jugendämter im Land und an die Jugendhilfe insgesamt in NRW.

Der Vorstand des Landesverbandes hat die Einladung zur Anhörung für die Vorlage eines im Auftrag unseres Verbandes erstellten Rechtsgutachtens als offizielles Landtags-Dokument genutzt. Das von Prof. Dr. Dünchheim erstellte Gutachten stuft die Ungleichbehandlung freier unabhängigen Kita-Träger durch den Gesetzentwurf als grundgesetzwidrig ein und als einen Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen des EU-Rechts.

Sein weiteres Vorgehen im Gesetzgebungsverfahren hat der Vorstand des Landesverbandes NRW vom weiteren Verlauf  des Gesetzgebungsverfahrens abhängig gemacht.

Den vollständigen Text der Stellungnahme finden Sie hier 190918_Stellungnahme_Anhörung_finalisiert

Foto: Bernd Schälte; © Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen