Der Deutsche Kitaverband begrüßt den Referentenentwurf der Bundesregierung für ein KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz. Mit dem geplanten Bundesgesetz sollen zentrale Anforderungen an die Qualität der Kindertagesbetreuung dauerhaft im SGB VIII verankert werden. Damit könnte die bisher häufig befristete Förderung über Bund-Länder-Programme durch verlässlichere gesetzliche Strukturen ersetzt werden.
Positiv bewertet der Verband insbesondere die Verankerung der alltagsintegrierten Sprachförderung, zusätzliche Ressourcen für Kitas in herausfordernden Lagen sowie die Anerkennung mittelbarer pädagogischer Arbeit, von Ausfallzeiten und Fachberatung. Auch die stärkere Unterstützung von Kindern mit besonderen Förderbedarfen ist grundsätzlich ein wichtiger Schritt.
Aus Sicht des Deutschen Kitaverbands bleibt der Entwurf jedoch bei zentralen Fragen zu unbestimmt: Bei Sprachstandserhebungen, Personalausstattung und der Auswahl von Startchancen-Kitas fehlen verbindliche bundesweite Standards. So entsteht keine Vergleichbarkeit, sondern ein neuer föderaler Flickenteppich.
Zudem sinkt die Bundesfinanzierung bereits ab 2029 und endet 2034, obwohl die neuen Aufgaben dauerhaft bestehen bleiben. Damit drohen Kostenverschiebungen auf Länder, Kommunen und freie Träger.
Der Verband fordert deshalb
- eine dauerhafte und dynamisierte Bundesfinanzierung über 2034 hinaus
- eine verbindliche Brückenfinanzierung zwischen KiQuTG und SCQEG
- Fachberatung bereits ab 2027 und vollständige Refinanzierung auch träger- und verbandsgebundener Angebote
- einen bundesweiten Stufenplan für wissenschaftlich fundierte Personal-Kind-Schlüssel
- Sprachstandserhebungen drei bis höchstens sechs Monate nach dem vierten Geburtstag und eine Pilotphase ab 2027
- bundesweit verbindliche und transparente Kriterien für Startchancen-Kitas
Download Stellungnahme SCQEG Deutscher Kitaverband
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