So lautet das Motto des diesjährigen Weltkindertages am 20. September. Dreißig Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention wird es immer wahrscheinlicher, dass Kinderrechte im deutschen Grundgesetz Einzug halten. Auch der Koalitionsvertrag sieht dies vor. Zahlreiche Veranstaltungen und Familienfeste um den Weltkindertag rücken dieses Ziel ebenfalls in den Fokus.

Stand der Dinge in Deutschland

1992 unterzeichnete Deutschland die Kinderrechtskonvention (KRK) der Vereinten Nationen vom Jahr 1989. Sie gilt für alle Kinder unter 18 Jahren und besteht aus insgesamt 54 Artikeln. Basis der Konvention sind vier Grundprinzipien: das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, das Beteiligungsrecht und der Vorrang des Kindeswohls.

Die derzeitige Bundesregierung arbeitet an einer Grundgesetzänderung. Der Koalitionsvertrag 2018 zwischen Union und SPD vermerkt: “Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang.” Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll noch in diesem Jahr einen Vorschlag für die Ausgestaltung einer entsprechenden Grundgesetzänderung vorlegen.

Mit der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention verpflichtete sich Deutschland, dem UN Kinderrechtsausschuss regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Kinderrechte vorzulegen. Der jüngste Staatenbericht des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) stammt von Februar 2019 und betrachtet die vergangenen fünf Jahre. Er verweist unter anderem auf Verbesserungen beim Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung, beim Strafrecht und bei der Berücksichtigung von Kindesinteressen bei Trennung der Eltern.

Gleichzeitig erklärt das BMFSFJ: „Dennoch bleibt viel zu tun. … Bei der Umsetzung des Kindeswohlprinzips und des Beteiligungsrechts gibt es erhebliche Defizite. Die Gutachten sehen daher eine explizite Verankerung dieser Prinzipien im Grundgesetz als verfassungspolitisch sinnvoll an.“

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) äußerte sich in einer Pressemitteilung vom 13. Februar zum Staatenbericht: Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer, erwartet „harsche Kritik“ des UN-Ausschusses für Kinderrechte. Kernpunkte der Kritik am letzten Bericht von 2014 seien noch nicht ausreichend gelöst worden, nämlich die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, die Errichtung einer zentrale Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche sowie die noch immer hohe Zahl armutsbetroffener Kinder.

“Überfällig”: Kinderrechte ins Grundgesetz

Unterstützung findet das Vorhaben „Kinderrechte ins Grundgesetz“ von vielen Seiten. Der jüngste Vorstoß stammt von Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen), der Jugend- und Familienministerin von Rheinland-Pfalz, die es in einer Pressemitteilung vom 16. August für „längst überfällig“ hält, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.

Der Frankfurter Verfassungsrechtler Dr. Philipp Donath unterstützte diese Position bei einem Treffen mit der Ministerin: „Die ausdrückliche Aufnahme von Kindergrundrechten in das Grundgesetz ist geboten, damit allen Rechtsanwendenden in Deutschland deutlich gemacht wird, dass Kinder besondere Rechte mit Verfassungsrang haben. Kindergrundrechte unterscheiden sich von allgemeinen Grundrechten für alle Menschen, weil Kinder ganz spezielle Bedürfnisse haben. Ein Staatsziel würde nicht ausreichen, weil Staatsziele nicht von Kindern einklagbar sind und somit bereits bestehende Kinderrechte relativiert werden könnten.“

Auch das Aktionsbündnis Kinderrechte setzt sich seit seiner Gründung vor 25 Jahren für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ein. Ihm gehören das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland an, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind. Am 6. Juni veröffentlichte das Bündnis einen offenen Brief „Kinderrechte ins Grundgesetz“ an Regierungsvertreter und -vertreterinnen von Bund und Ländern. Besonders „die explizite Verankerung des Kindeswohlvorrangs und des Beteiligungsrechts“ mahnen die Autorinnen und Autoren an: „Nur mit der Verankerung dieser beiden sich ergänzenden Prinzipien kann dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-KRK entsprochen und dem aktuellen Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention entgegengewirkt werden.“

Veranstaltungen zum Weltkindertag

Bundesweit finden rund um den 20. September zahlreiche Veranstaltungen statt. Sehr große Familienfeste gibt es in Berlin und Köln, aber auch in vielen kleineren Städten und Gemeinden greifen Einrichtungen und Initiativen das diesjährige Thema auf. Zwischen dem 16. und 27. September kann man zum Beispiel in Stuttgart an Kinderfesten, Workshops, Aktionsnachmittagen und sogar einem Kindergipfel teilnehmen. Eine Terminübersicht gibt es auf der Website der Stadt Stuttgart.

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