Bundesvorsitzende Waltraud Weegmann fordert Notfallzulage, um Kita-Sterben zu verhindern  

Berlin, 29.09.2022. Der Deutsche Kitaverband sieht die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen zunehmend mit Sorge. Kita-Träger geraten aufgrund von explodierenden Kosten in eine finanzielle Schieflage, die den ohnehin knappen Finanzspielraum vollends aufbraucht und die Kitas in ernsthafte Schwierigkeiten bringt.  

Waltraud Weegmann, Bundesvorsitzende: „Der Deutsche Kitaverband wies bereits im Frühjahr auf die kommenden Herausforderungen hin. Jetzt mehren sich die Meldungen von Kita-Trägern, die deutliche Mietsteigerungen, erhöhte Pauschalen der Energieanbieter und gestiegene Personalkosten verkraften müssen. Die Aufwendungen für die Essensversorgung sind bereits für alle Träger erheblich gestiegen. Auf die Träger kommen Ausgleichszahlungen und höhere laufende Kosten in den Tausendern zu. Das greift an die Substanz. Das sind Summen, die im aktuellen System nicht gegenfinanziert sind und eine unzumutbare Belastung darstellen.“ 

Weegmann weiter: „Der Deutsche Kitaverband fordert sofortige liquiditätswirksame Lösungen für die Kita-Träger, um ein Kita-Sterben zu verhindern. Kurzfristig brauchen die Kitas eine Notfallzulage, mittelfristig müssen die Kostenerstattungen an die Inflation gekoppelt und das Kita-Finanzierungssystem umgestellt werden. 

Die Inflationsrate liegt derzeitig bei fast 10 Prozent. Energiepreise sind um 35,6 Prozent höher als im Vorjahresmonat, die Lebensmittelpreise stiegen im gleichen Zeitraum um 16,6 Prozent (Statistisches Bundesamt, Stand: Sept/Aug 22). Ein Ende ist nicht abzusehen. Die Kosten für den Bau eines neuen Kitaplatzes explodieren ebenfalls: bereits geplante Projekte müssen aufgrund langer Bauzeiten und steigender Kosten immense Mehrausgaben verkraften. Neubauten können unter den aktuellen Finanzierungsrisiken kaum noch angestoßen werden. 

Die strukturelle Unterfinanzierung vieler Kita-Träger wird immer deutlicher: In den meisten Bundesländern werden Kitas über das Zuwendungsrecht finanziert – sie erhalten Gelder über den Landes– bzw. Kommunalhaushalt. Ein Anspruch auf die volle Finanzierung ihrer Leistungen besteht dabei nicht, die Zuwendungen können nach Ermessen der Kommune gekürzt werden.  

Waltraud Weegmann: „Freie Kitaträger übernehmen auf Grundlage des SGB VIII eine staatliche Pflichtaufgabe und sichern den individuellen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Der Deutsche Kitaverband fordert daher die Kostenerstattung als Entgeltfinanzierung und sieht Bund und Länder in der Pflicht, die Finanzierung frühkindlicher Bildung und Entwicklungsförderung gemeinsam zu schultern.“ 

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