Der Hessische Landtag diskutiert derzeit eine Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Inhalt ist die Einführung von Elternvertretungen auf Kreis- und Landesebene. Dazu hat der Deutsche Kitaverband eine Stellungnahme eingereicht. In dieser Stellungnahme begrüßt er die Initiative, die Einführung von Elternvertretungen auf Kreis- und Landesebene zu ermöglichen. Denn es sei für den Deutschen Kitaverband von großem Interesse, elterliche Kompetenzen zu stärken, so dass eine sachgerechte Beteiligung möglich sei. Gleichwohl sollte diese Zusammenarbeit sich auf die Anhörung der Eltern bzw. der Elternvertreter beschränken. Ein Mitbestimmungsrecht, das einen Eingriff in die professionelle pädagogische Arbeit bedeute und das über die Information und Anhörung hinausgehe, sei dem Deutschen Kitaverband zu weitgehend. Dies erhöhe den bürokratischen Aufwand, erschwere die Arbeit der Träger und letztlich sei zu befürchten, dass bei einem umfassenden Mitbestimmungsrecht der Eltern auch die Qualität der Förderung und Betreuung leidet. Denn das Personal von Kindertagesstätten ist fachlich ausgebildet, die pädagogische Arbeit beruht auf jahrelanger Erfahrung der Träger. Eine qualitativ hochwertige Arbeit von Kindertagesstätten könne durch die Anhörung und Einbeziehung von Eltern ergänzt werden, solle aber nicht durch umfassende Mitbestimmungsrechte erschwert werden.