Rechtsanspruch ab 2026

Wohin steuert der Ganztag in Baden-Württemberg?

Landesvorsitzender Marko Kaldewey: „Zentrale Frage ist: was brauchen die Kinder?“

Stuttgart, 04.01.2023. Der Deutsche Kitaverband in Baden-Württemberg kritisiert die mangelnde Gestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule seitens des Landes. „Aus unserer Sicht birgt die Einführung des Rechtsanspruches ab 2026 großes Potential für die Kinder, Familien und Bildungseinrichtungen, wenn die richtigen Weichen gestellt werden. Leider gibt es bisher keine Hinweise aus dem Kultusministerium, wie der Ganztag ausgestaltet werden soll. Das Jahr 2026 ist nicht mehr allzu weit weg und es fehlen eine Vision für das Ganztagessystem sowie eine Diskussionsprozess mit den staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren“, sagt Marko Kaldewey, Landesvorsitzender des Deutschen Kitaverbands in Baden-Württemberg.

„Der Ganztag in Baden-Württemberg kann einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten, wenn er inhaltlich, personell und pädagogisch anders ist als das bisherige Ganztagsschulangebot. Es muss von den Bedürfnissen der Kinder her gedacht werden und erweiterte Partizipationsmöglichkeiten für die Kinder bieten“, ist sich Kaldewey sicher.

„Viele wichtige Fragen sind aber noch unbeantwortet: Was macht hierzulande einen guten Ganztag für das pädagogische Personal, die Eltern und vor allem die Kinder aus? Wie kann der Ausbau bei gleichzeitiger Qualitätssicherung gelingen? Wie gelingt die Kooperation auf Augenhöhe zwischen Schule und Hort? Welchen Einfluss hat der Fachkräftemangel auf die Ausbaubemühungen?“, gibt Kaldewey zu bedenken.

Weitere Informationen: AG_Hort_Positionspapier (deutscher-kitaverband.de)

 

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