Kita-Finanzierung in NRW
Gutachten: Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verstößt gegen Bundesrecht
Landesvorstand Marcus Bracht: „Wunsch- und Wahlrecht der Eltern in Gefahr.“
Düsseldorf, 11.05.2021. Ein vom Deutschen Kitaverband in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss: Das KiBiz, das in § 36 Abs. 2 von den freien Kita-Trägern weiterhin Eigenanteile verlangt, verstößt gegen die Strukturprinzipien des Sozialgesetzbuch VIII. Ebenso gravierend sind aus Sicht der Gutachter die Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Prinzip der Berufsfreiheit aus dem Grundgesetz.
Der Landesvorstand des Deutschen Kitaverbands in Nordrhein-Westfalen, Marcus Bracht, fordert die Abschaffung der Eigenanteile und eine Reform des KiBiz: „Die Regelung des § 36 Abs. 2 muss verfassungsgerichtlich überprüft werden. Im KiBiz gibt es für die Träger ein ausdrückliches Elternbeitragserhebungsverbot. Dadurch stellt sich die Frage, wie ein freier Träger den nach dem Gesetz verbindlichen Eigenanteil überhaupt erwirtschaften soll. Sie verfügen bei enger Finanzierung nicht über weitere Einnahmequellen. Die Politik ist hier schlüssige Antworten schuldig.“
„Die Politik muss handeln. Da die Finanzierungsregelungen nicht auskömmlich sind, ist das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern durch unterschiedliche Angebote verschiedener Träger nicht gesichert. Der notwendige Platzausbau wird zusätzlich gebremst und die Qualitätsentwicklung der Einrichtungen kommt nicht voran“, erläutert Bracht die Folgen für die Öffentlichkeit.
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