Landesvorstand Ali Bülbül: Hauptstadtzulage auch für freie Kita-Träger. Berlin, 18.12.2023. Der Deutsche Kitaverband begrüßt die Tarifvereinbarung des TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) als längst fällige Gehaltsanpassung und fordert eine vollumfängliche zügige Umsetzung für alle Beschäftigten in den Berliner Kitas. Ali Bülbül, Landesvorstand Berlin: „Der Tarifabschluss sendet ein wichtiges Signal an die Fachkräfte aller Trägergruppen. Die Senatsverwaltung muss dafür Sorge tragen, dass auch die Mitarbeitenden in der Verwaltung und die hauswirtschaftlichen Kräfte vom Tarifabschluss profitieren. Der RV-Tag muss jetzt schnellstmöglich angepasst und die Zahlungen zügig rückwirkend veranlasst werden.“

Die Vereinbarung sieht einen Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 Euro sowie eine Entgelterhöhung ab November 2024 um 200 Euro bzw. 5,5, Prozent ab Februar 2025 vor. Des Weiteren kommt die Zulage für den Sozial- und Erziehungsdienst in Höhe von 180 Euro bzw. 130 Euro nun auch für die Stadtstaaten, nachdem der TVöD diese Regelung schon seit Juli 2022 enthält.

Die Hauptstadtzulage von 150 Euro, die bisher außertariflich galt und damit nur für Eigenbetriebe des Landes Berlin, muss laut Vereinbarung auf die Grundlage des Tarifvertrags gestellt werden. Damit greift nach Ansicht des Deutschen Kitaverband der in der RV-Tag vorgesehene Automatismus nach §8, wonach die „vereinbarten Tarifergebnisse des Landes Berlin in ihren jeweils zutreffenden Teilen auf die Personalkosten für das Fachpersonal in Kindertagesstätten angewandt“ werden.

Ali Bülbül: „Die Tarifierung der Hauptstadtzulage unterstreicht die Wesentlichkeit der Gleichbehandlung aller Erzieherinnen und Erzieher in den Berliner Kitas – unabhängig davon bei welchem Träger sie angestellt sind. Die Verhandlungsgruppe muss der Regelung im RV-Tag folgen und die Ergebnisse der Tarifvereinbarung umfänglich und für alle Trägergruppen einheitlich im RV-Tag umsetzen.“

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