Corona/Kita-Schließungen

Ausfallende Elternbeiträge: Übersicht der länderspezifischen Regelungen

Aktualisiert: 31.03.2020.

Baden-Württemberg

Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände haben sich laut Pressemeldung des Kultusministeriums vom 27.03.2020 auf ein Hilfsnetz für die Familien im Land verständigt „Das Land beteiligt sich an den Kosten, wenn Kommunen im März und April aufgrund der Corona-Epidemie auf Elternbeiträge und Gebühren für geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten, Horte und andere Betreuungseinrichtungen verzichten. Für die Kindertagespflege werden vor Ort tragfähige Übergangslösungen gefunden.

Auch die Kita-Beiträge bei freien Trägern sollen bis zur Höhe des kommunalen Satzes erstattet werden. „Land und Kommunen unterstützen die Familien in unserem Land nach Kräften. Wir können diese schwierige Situation nur bewältigen, wenn wir gemeinsam Verantwortung übernehmen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.“

Bayern

Die SPD-Landtagsfraktion möchte in der Corona-Krise die Eltern von Kita-Kindern von den Gebühren befreien. Dazu solle die Landesregierung einen Fonds auflegen, um den Trägern der Einrichtungen – Kommunen, Kirchen, private Anbieter – die Einbußen zu erstatten. Für die Zeit der noch bevorstehenden Schließungen sollten keine Elternbeiträge mehr eingezogen werden, heißt es in einem Brief der familienpolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion, Doris Rauscher, an Sozialministerin Carolina Trautner (CSU). Bereits geleistete Beiträge sollen zurückerstattet werden.

Brandenburg

Freie Träger von Kitas können dort eine Zuwendung für den Ausfall von Elternbeiträgen ab 1. April beantragen. Pro Kind und Monat sollen 160 Euro für die Krippe, 125 Euro für den Kindergarten und 80 Euro für den Hort gezahlt werden.

Nordrhein-Westfalen

Der nordrhein-westfälische Familienminister Stamp (FDP) gab bekannt, die Elternbeiträge für den April landesweit auszusetzen. Die Beiträge für die zweite März-Hälfte werden jedoch sowohl in Brandenburg als auch in NRW rückwirkend nicht erlassen.
Die oppositionelle SPD fordert, dass Eltern, die bereits für die Monate März und April Beiträge für Kita, Tagespflege oder OGS gezahlt haben, diese durch das Land zurückerstattet bekommen sollen. Träger dürften keine Einnahmeverluste erleiden. Sie seien durch das Land zu kompensieren.

Sachsen

Sachsens Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände hatten sich bereits am 20. März auf eine einheitliche Regelung für die Erstattung von Kindergarten- und Hortbeiträgen geeinigt. Eltern sollen die Beiträge erstattet bekommen, wenn ihre Kinder nicht betreut werden konnten.

Wie das Kultusministerium mitteilte, werden die Kommunen bzw. Träger der Einrichtungen vorerst die Rückerstattung übernehmen – bis zu einer gesetzlichen Regelung. Der Freistaat rechnet mit rund 28,3 Millionen Euro, die die Rückerstattung kosten wird. Kompensieren will Sachsen die kommunalen Belastungen durch eine zentrale Finanzierungsregelung.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt kündigte die Linke an, einen entsprechenden Gesetzentwurf diese Woche einzubringen.

Schleswig-Holstein

Das Land hat bereits Hilfsmaßnahmen für betroffene Eltern beschlossen. Das Land stellt den Kommunen dafür 50 Millionen Euro aus dem Corona-Soforthilfeprogramm zur Verfügung. Mit dem Geld sollen die Beiträge für die Betreuung von kleinen Kindern in den Tagesstätten für zwei Monate erstattet werden.

Thüringen

In Thüringen einigte man sich ebenfalls auf Beitragserlassungen, die Details der Kostenerstattung vom Land an die Träger stehen jedoch noch aus.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine verbindliche Rechtsberatung des Deutschen Kitaverbands handelt. Der Deutsche Kitaverband übernimmt keine Gewährleistung für die Informationen.

 

Foto: CDC auf Unsplash