Landesverband Baden-Württemberg – Pressemitteilung
Deutscher Kitaverband begrüßt Vorstoß für ein verpflichtendes und gebührenfreies letztes Kita-Jahr
Stuttgart, 21.04.2026. Der Deutsche Kitaverband (DKV) Baden-Württemberg begrüßt die Pläne von Grünen und CDU, die frühkindliche Bildung weiter zu stärken. „Ein verpflichtendes und gebührenfreies letztes Kita-Jahr kann ein starkes Signal für mehr Bildungsgerechtigkeit, bessere Sprachförderung und mehr Verbindlichkeit beim Übergang in die Schule sein“, erklärt Clemens M. Weegmann, Landesvorsitzender des DKV in Baden-Württemberg. „Wenn Kinder vor der Einschulung verbindlich erreicht werden, stärkt das ihre Bildungsbiografie und verbessert die Startchancen – gerade auch für diejenigen, die besondere Unterstützung brauchen.“
Aus Sicht des DKV liegt in einem verpflichtenden letzten Kita-Jahr die Chance, frühkindliche Bildung, Teilhabe und Integration gezielt zu stärken. Ein verbindlicher Besuch im Jahr vor der Einschulung kann dabei helfen, Sprachstände frühzeitig zu erkennen, Förderbedarfe aufzugreifen und allen Kindern einen verlässlichen Übergang in die Grundschule zu ermöglichen. Gleichzeitig kann Gebührenfreiheit Familien spürbar entlasten und den Zugang zur Betreuung weiter erleichtern. Der Verband betont jedoch, dass ein solcher Schritt nur mit einer klaren und tragfähigen Finanzierung gelingen kann. „Wer Gebührenfreiheit verspricht, muss auch Ausfinanzierung garantieren“, erklärt Weegmann. „Entscheidend ist die ehrliche Antwort auf die Fragen: Was kostet ein Kita-Platz tatsächlich? Was bedeuten 100 Prozent Kostenübernahme? Und wie wird sichergestellt, dass freie und kommunale Träger gleichermaßen verlässlich finanziert werden?“
Aus Sicht des DKV muss deshalb vor einer Umsetzung eindeutig definiert werden, welche Kostenbestandteile ein kostenfreier Platz umfasst. Dazu gehören insbesondere Personal-, Sach- und Verwaltungskosten ebenso wie trägerspezifische Strukturen. Zudem braucht es nach Auffassung des Verbands eine klare landesweite Definition, was unter einem „kostenfreien Platz“ konkret zu verstehen ist. Offen ist insbesondere, auf wie viele Stunden sich Gebührenfreiheit beziehen soll.
„Eine pauschale Ankündigung reicht nicht aus. Es muss klar geregelt werden, welcher Betreuungsumfang beitragsfrei ist“, sagt Weegmann. „Wenn in Baden-Württemberg der Rechtsanspruch im Ü3-Bereich bei fünf bis sechs Stunden täglich liegt, dann muss es möglich bleiben, für darüberhinausgehende Ganztagesbetreuung zusätzliche Beiträge zu erheben. Sonst entstehen neue Unklarheiten und finanzielle Risiken für die Träger.“ Der DKV fordert daher, die geplante Regelung von Anfang an praxisnah, rechtssicher und gemeinsam mit den Trägern auszugestalten. Nur wenn Finanzierung, Leistungsumfang und Umsetzungsbedingungen eindeutig geklärt seien, könne ein verpflichtendes und gebührenfreies letztes Kita-Jahr seine positive Wirkung tatsächlich entfalten. „Wir unterstützen das Ziel ausdrücklich“, betont Weegmann. „Aber gute frühe Bildung braucht keine symbolpolitischen Überschriften, sondern verlässliche Rahmenbedingungen. Gebührenfreiheit darf nicht zulasten von Qualität, Angebotsvielfalt und Trägervielfalt gehen. Wir stehen für Gespräche über eine tragfähige und faire Ausgestaltung ausdrücklich zur Verfügung.“
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