Der Deutsche Kitaverband begrüßt grundsätzlich, dass die niedersächsische Landesregierung die angespannte Situation in der Kindertagesbetreuung anerkennt und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf die anhaltenden Herausforderungen im Bereich des Fachkräftemangels reagiert. Positiv ist insbesondere zu bewerten, dass mit der Verlängerung der bestehenden Übergangsregelungen zumindest kurzfristig Planungssicherheit für Kita-Träger und Einrichtungen geschaffen werden soll.
Gleichzeitig bleibt der Gesetzentwurf aus fachlicher Sicht insgesamt enttäuschend. Nachdem von Seiten der Landesregierung über längere Zeit eine umfassende Novellierung des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes (NKitaG) angekündigt worden war, die den strukturellen Herausforderungen der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen gerecht werden sollte, beschränkt sich der vorliegende Entwurf nun im Wesentlichen auf die bloße Verlängerung bereits bestehender Übergangs- und Ausnahmeregelungen um weitere zwei Jahre. Damit bleibt die angekündigte große Reform aus. Ein echter inhaltlicher Reformansatz, der den tiefgreifenden Problemen in der niedersächsischen Kindertagesbetreuung gerecht wird, ist nicht erkennbar.
Aus Sicht des Deutschen Kitaverbands braucht es eine grundlegende inhaltliche Weiterentwicklung des NKiTaG, die insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten kleinerer Gruppen zur Qualitäts- und Anbietersicherung, eine stärkere Flexibilisierung und Konzeptfreiheit in den Kernzeiten sowie einen spürbaren Abbau bürokratischer Belastungen bei Förderprogrammen und Richtlinien in den Mittelpunkt stellt. Gerade freie und kleinere Träger benötigen mehr Handlungsspielräume, um unter den aktuell schwierigen Rahmenbedingungen verlässliche und qualitativ gute Betreuung anbieten zu können.