Der Deutsche Kitaverband Landesverband Berlin begrüßt zentrale Elemente des neuen Gesetzentwurfs zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG). Die Einführung des Kita-Chancenjahres, die Verbesserung des Personalschlüssels für Kinder unter drei Jahren und der Ausbau inklusiver Strukturen werden als wichtige Schritte für eine gerechtere und zukunftsfähige Kindertagesförderung gewertet.
Gleichzeitig sieht der Verband erheblichen Korrekturbedarf. Insbesondere die geplante Neustrukturierung der Zuschläge wird kritisch bewertet. Der alleinige Rückgriff auf den BuT-Nachweis greife zu kurz, da er sprachliche Förderbedarfe nicht erfasse und Einrichtungen mit hohem Sprachförderbedarf benachteiligen könne. Gefordert wird ein differenzierter Sozialindex sowie unbürokratische, digitalisierte Verfahren zur Anspruchsermittlung.
Auch bei der Digitalisierung von Betreuungsverträgen mahnt der Verband praxisnahe Lösungen an. Die vorgesehene qualifizierte elektronische Signatur sei kaum handhabbar und führe nicht zu der angestrebten Entlastung. Stattdessen wird eine Vereinfachung auf Grundlage von Textform und niedrigschwelligen digitalen Verfahren gefordert.
Zwar begrüßt der Verband die Einführung des Willkommensgutscheins, der Familien den Zugang zum System erleichtert. Kritisch wird jedoch gesehen, dass der Gutschein erst ab dem dritten Lebensjahr ausgegeben werden soll. Empfohlen wird daher eine frühere Ausgabe ab dem ersten Lebensjahr, um Sprachförderung und Bildung von Anfang an zu ermöglichen.
Weitere positive Elemente sind die Entlastungen bei Inklusionsverfahren, die Ergänzung von Schutzkonzepten in den Kita-Konzeptionen, die Flexibilisierung der Öffnungszeiten kleiner Einrichtungen sowie die vorgesehene Entbürokratisierung durch weniger Leistungsnachweise.
Die geplante Reform eröffnet somit wichtige Chancen, ihr Erfolg wird jedoch maßgeblich von einer bedarfsgerechten Zuschlagslogik, einer praxistauglichen Digitalisierung und verlässlicher Finanzierung abhängen.
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