„Der Gesetzentwurf verpasst die Chance, die frühkindliche Bildung in NRW auf eine stabile und faire finanzielle Grundlage zu stellen.“

Am 25. November hat das Kabinett den seit über zwei Jahren angekündigten Referentenentwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes gebilligt. Das zuständige Ministerium hat ausgewählte Verbände und Organisationen zur Stellungnahme eingeladen. Der Deutsche Kitaverband als Stimme der freien, unabhängigen Träger wurde nicht beteiligt.

Gerade weil freie, unabhängige Träger, wie der Deutsche Kitaverband sie vertritt, einen wesentlichen Teil der Kindertagesbetreuung in NRW sicherstellen und dabei keine ausreichende Beachtung im Ministerium erfahren, nehmen wir die Gelegenheit wahr, unsere Position auch unmittelbar an die Abgeordneten des Landtags zu richten:

Der Gesetzentwurf verpasst nicht nur die Chance, die frühkindliche Bildung zu stabilisieren, sondern auch die Möglichkeit, durch strukturelle Reformen dauerhafte finanzielle Entlastungen für den Landeshaushalt zu erzielen und die Zukunft des Landes zu sichern. Ein stabiles, einfaches und realistisches Finanzierungssystem ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in Planbarkeit, Qualität und Haushaltsklarheit.

Daher fordert der Deutsche Kitaverband eine grundlegende Nachbesserung des Gesetzentwurfs, insbesondere in folgenden Aspekten zur finanziellen Stabilisierung:

  • Abschaffung des Trägereigenanteils oder Schaffung von alternativen, rechtssicheren Refinanzierungsmöglichkeiten, damit stabile Träger dem Land letztendlich höheren Nutzen bringen; z.B. über Streichung des §51.
  • Eine reale pauschale Förderung eines Personalkorridors oberhalb des Mindestschlüssels, um Betriebseinschränkungen zu minimieren bei Belegungsschwankungen infolge des gesetzlich geforderten Wunsch- und Wahlrechts z.B. durch ein Schwellenmodell (z.B. Absicherung bis 15% Belegungsschwankung).
  • Einführung eines transparenten und plausiblen Mechanismus zur Fortschreibung, der die aktuelle, reale Kostenentwicklung ausgleicht. Dies macht adhoc-Korrekturen des Landes überflüssig und reduziert wieder Kosten.
  • plausible und nachvollziehbare Herleitung der Förderhöhe bzw. der Kindpauschalen, insbesondere auch des Anteils für Verwaltungskosten und Rücklagen.
  • Konsequente Vereinfachung der Bürokratie und des Systems, um auf öffentlicher Seite wie Trägerseite Verwaltungskosten zu reduzieren.

Die vollständige Stellungnahme steht als Download zur Verfügung.

Download Stellungnahme KiBiz Januar 2026

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