Pressemitteilung: Mit der Verabschiedung der KitaFöG-Novelle hat das Berliner Abgeordnetenhaus zentrale Reformmaßnahmen beschlossen: das Kita-Chancenjahr, der Willkommensgutschein und bessere Personalschlüssel im U3-Bereich sind richtige und wichtige Schritte. Der Deutsche Kitaverband begrüßt diese Elemente ausdrücklich – warnt jedoch zugleich vor strukturellen Risiken, die viele Träger wirtschaftlich hart treffen könnten.

Scharfe Kritik übt der Verband an der künftigen Ausrichtung der Personalzuschläge ausschließlich am BuT-Nachweis. Jeanett Tschiersky, Landesvorständin Berlin: „Das ist sozialpolitisch verkürzt und bildungspolitisch nicht tragfähig. Sprachförderbedarf endet nicht an der Transferleistungsgrenze. Kitas mit hohem Bedarf, aber ohne BuT-Klientel, gehen künftig leer aus.” Der DKV fordert daher einen einrichtungsbezogenen Sozialindex, der soziale und sprachliche Faktoren gleichermaßen berücksichtigt – wie es auch wissenschaftliche Gremien empfohlen haben.

Positiv bewertet der Kitaverband, dass der neue BuT-Zuschlag erst zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. „Diese Übergangsfrist war uns wichtig. Sie gibt den Trägern die Möglichkeit, sich organisatorisch auf die neue Systematik einzustellen“, so Jeanett Tschiersky.

Besorgniserregend bleibt jedoch: Für das Jahr 2026 fehlt weiterhin jede finanzielle Planungssicherheit. Die Rahmenvertragsverhandlungen zur Kita-Finanzierung laufen, aber viele Träger wissen bis heute nicht, welche Kostensätze ab Januar gelten. „Ein Gesetz kann nicht greifen, wenn die wirtschaftliche Basis dafür offen bleibt. Die Träger können nur dann gute Arbeit leisten, wenn sie wissen, worauf sie sich wirtschaftlich einstellen müssen. Mit den aktuell sinkenden Kinderzahlen ist das insbesondere für kleine und mittlere Träger eine existentielle Frage“, warnt Jeanett Tschiersky.

Vor diesem Hintergrund kritisiert der Kitaverband die fehlende Beteiligung an den Rahmenvertragsverhandlungen. „Unsere Mitglieder verantworten über 11.000 Kitaplätze in Berlin. Dass der DKV als Verband außen vor bleibt, ist nicht nachvollziehbar. Wer Verantwortung trägt, muss auch mitverhandeln dürfen“, so Tschiersky.

Auch beim Thema Digitalisierung sieht der Verband ebenfalls Änderungsbedarf. Die im Gesetz vorgesehene qualifizierte elektronische Signatur ist für viele Träger technisch und finanziell nicht umsetzbar. Jeanett Tschiersky: „Digitalisierung muss praktikabel sein – nicht zur Zugangshürde werden. Eine einfache, rechtssichere Lösung in Textform, wie bereits auch bei vielen anderen Verträgen üblich, reicht aus.”

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