Der Deutsche Kitaverband fordert eine gesetzliche Präzisierung der Bedarfsplanung im baden-württembergischen Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG). Ziel ist es, Rechtssicherheit für freie Träger und Kommunen zu schaffen sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu stärken.
Eine transparente und faire Bedarfsplanung ist für den Deutschen Kitaverband Grundlage für Pluralität, Qualität und verlässliche Betreuung. Die Aufnahme in die gemeindliche Bedarfsplanung ist für freie Träger existenziell. Nur Einrichtungen, die Teil der Bedarfsplanung sind, erhalten die volle institutionelle Förderung nach § 8 KiTaG. Dennoch fehlen im aktuellen KiTaG BW klare gesetzliche Vorgaben, nach welchen Kriterien die Gemeinden diese Planung vorzunehmen haben und wann ein Ausschluss zulässig ist. Dies führt zu einer Rechtsunsicherheit und zu einem Ungleichgewicht: Einige Gemeinden drohen freien Trägern mit Ausschluss, um sie zu einem gewünschten Verhalten zu bewegen. Damit wird das durch §§ 3 bis 5 SGB VIII garantierte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern faktisch unterlaufen.
Der Deutsche Kitaverband ruft daher dazu auf, dass der Landesgesetzgeber die bestehenden Rechtslücken schließt und das KiTaG Baden-Württemberg um klare Vorgaben ergänzt. Unsere zentralen Forderungen:
- Gesetzliche Verankerung der qualitativen Kriterien gemäß §§ 3–5 SGB VIII: – Vielfalt pädagogischer Konzepte, – Vorrang der freien Jugendhilfe, – Wunsch- und Wahlrecht der Eltern.
- Klarstellung der Voraussetzungen für den Ausschluss von Einrichtungen aus der Bedarfsplanung: – Ausschluss nur bei objektiven, dokumentierten und rechtlich überprüfbaren Gründen, die nicht in die Vielfalt der Angebote eingreifen. – Begründungspflicht der Gemeinde.
- Verpflichtende Beteiligung der freien Träger an der Bedarfsplanung in transparenter, nachprüfbarer Form.
- Regelmäßige Fortschreibung der Bedarfsplanung und Anpassung an sich ändernde Bedarfe.
- Einführung von Transparenz- und Berichtspflichten, etwa gegenüber freien Trägern und Elternvertretungen.
Der Deutsche Kitaverband ist davon überzeugt, dass die Bedarfsplanung rechtssicher, transparent und fair gestaltet werden muss. Nur so können Vielfalt und Qualität in der frühkindlichen Bildung dauerhaft gesichert und die Trägerstrukturen in Baden-Württemberg gestärkt werden. Der DKV sieht in der gesetzlichen Klarstellung der VGH-Kriterien eine politisch realisierbare Lösung, die sowohl dem Land als auch den Kommunen und Trägern nützt:
- Sie verhindert Rechtsstreitigkeiten,
- sorgt für einheitliche Anwendungspraxis,
- und stärkt das Vertrauen zwischen Kommunen, Trägern und Eltern.
Der Deutsche Kitaverband steht bereit, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten.
Download Positionspapier: Bedarfsplanung im KiTaG in BaWu
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