Berlin, 17. September 2025. Der Landesverband Berlin des Deutschen Kitaverbands bewertet die gestern vom Berliner Senat beschlossene Reform des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) als wichtigen Schritt, fordert jedoch zentrale Aspekte nachzubessern.
„Der Gesetzentwurf enthält gute Ansätze. Aber damit die Reform tatsächlich Wirkung entfaltet, braucht es Korrekturen bei der Finanzierung, bei der Beteiligung der Träger und bei der Digitalisierung“, erklärt Jeanett Tschiersky, Landesvorständin des Deutschen Kitaverbands Berlin. Kritisch sieht der Verband insbesondere das geplante Modell des Partizipationszuschlags. Dieser soll sich künftig allein am Bezug von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) orientieren. „Der BuT-Nachweis bildet soziale Bedürftigkeit ab – aber kein Sprachförderpotenzial“, so Tschiersky. „Damit lässt sich nicht erkennen, wo tatsächlich zusätzlicher personeller Aufwand entsteht.“ Einrichtungen, die viele Kinder mit sprachpädagogischem Förderbedarf betreuen, aber keine BuT-berechtigten Familien erreichen, würden künftig leer ausgehen. „Das ist eine gravierende Fehlsteuerung – zulasten der Chancengleichheit“, warnt Tschiersky.
Auch bei der Frage der Beteiligung freier Träger an den Qualitäts- und Finanzierungsverhandlungen sieht der Verband dringenden Änderungsbedarf. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Zugangsschwellen für die Beteiligung weiterer Verbände an den Rahmenvereinbarungen für Tageseinrichtungen (RV-Tag) kritisiert der DKV als willkürlich und sachlich nicht begründet. „Der DKV ist schon lange ein relevanter Akteur in der Berliner Kitapolitik und muss mit an den Verhandlungstisch. Wer Verantwortung für Tausende Kinder trägt, darf nicht ausgeschlossen werden“, so Tschiersky.
Ebenfalls in der Kritik steht die geplante Digitalisierung von Betreuungsverträgen. Zwar begrüßt der Kitaverband grundsätzlich die Möglichkeit, Verträge künftig digital abzuschließen – die im Gesetz vorgesehene Umsetzung über qualifizierte elektronische Signaturen sei jedoch für viele Einrichtungen nicht praxistauglich. „Viele kleine und mittlere Träger verfügen nicht über die technische Infrastruktur, um solche Signaturlösungen umzusetzen“, erklärt Tschiersky. „Digitalisierung muss entlasten – nicht ausschließen.“ Stattdessen fordert der Verband eine einfache, rechtssichere Lösung, etwa in Textform mit einfacher elektronischer Signatur – wie sie etwa bei Miet- oder Mobilfunkverträgen längst üblich ist.
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