Zu Beginn des neuen Kitajahrs Brief an die Landtagsabgeordneten in NRW

Deutscher Kitaverband NRW appelliert an die Landesregierung den Kita-Reformstau in unserem Land endlich zu beenden

Und organisiert Solidaritätsaktion für klagende Kitaträger

Mit Briefen an ihre Landtagsabgeordneten unterstützen im Deutschen Kitaverband NRW organisierte freie (nicht-staatliche) Kitaträger zwei aktuelle Klageverfahren von Kitaträgern gegen die jeweils zuständige Kommune.

Als letzten möglichen Schritt hatten sich diese Kitaträger schon vor einiger Zeit mit ihren Klagen gegen widersprüchliche Rechtsvorgaben im geltenden NRW-Kitagesetz gewandt.

„Angesichts der Unwilligkeit der Landesregierung und des Familienministeriums, das Kita-Gesetz des Landes in dieser Legislaturperiode zu reformieren, haben diese Klagen eine besondere Bedeutung für alle freien Kitaträger in NRW bekommen.“, so ein Sprecher des Deutschen Kitaverbandes in NRW.

Die Abgeordneten im Landtag – so der Verband – haben mit der Reform des Gesetzes die Möglichkeit, für Kinder und Eltern die Kita-Dauerkrise zu beenden.

In ihrem Brief unterstreichen die freien Kita-Träger die zentrale Forderung des Deutschen Kitaverband für eine zukunftsfähige Kitaarbeit. Es benötigt

mehr Raum für flexible Handlungsmöglichkeiten freier Kitaträger, um Eltern und Familienförderung und Betreuung der Kinder verlässlich anbieten zu können

insbesondere

1.durch eine faire und vollständige Finanzierung aller freien Träger und die Abschaffung des längst überkommenen Träger-Eigenanteils und

2.durch mehr Möglichkeiten für alle Eltern und Familien, Wahlangebote ihrer Kita in Anspruch nehmen zu können(Streichung § 51 KiBiz)

Genaueres aus dem Brief zur vollständigen Finanzierung, zum Zuzahlungsverbot und zum Klageverfahren hier:

  1. Trägeranteil abschaffen – 100%-Finanzierung sicherstellenDer sogenannte Trägeranteil nach § 36 KiBiz verpflichtet freie Träger, 7,8 % der Betriebskosten selbst zu tragen – ohne Möglichkeit zur Refinanzierung. Diese strukturelle Benachteiligung gegenüber kommunalen Trägern ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Sozialrechtsexperten und verfassungsrechtliche Gutachten bestätigen: Dieses Finanzierungssystem verstößt gegen das Grundgesetz sowie das SGB VIII.

    Freie Träger leisten eine öffentliche Aufgabe. Daher fordern wir eine vollständige Finanzierung der Kindertagesbetreuung aus öffentlichen Mitteln – so wie es der staatlichen Verpflichtung zur frühkindlichen Bildung entspricht.

  2. Zuzahlungsverbot (§ 51 KiBiz) reformieren – Angebotsvielfalt ermöglichenDas in § 51 KiBiz enthaltene Verbot von zusätzlichen Elternbeiträgen verhindert nicht nur die Finanzierung des Trägeranteils, sondern auch die Bereitstellung ergänzender Angebote, z.B. bilinguale Gruppen, musikalische Früherziehung oder gesundheitsfördernde Programme. Es beschneidet damit sowohl die unternehmerische Freiheit der Träger als auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gemäß § 5 SGB VIII.

    Das Elternbeitrags- und Zuzahlungsverbot schränkt die Arbeit freier Träger ein, weil sie – um ihre zusätzlichen und qualitativ hochwertigen Angebote anbieten zu können – auf Elternbeiträge angewiesen sind. Sie müssen wirtschaftlich arbeiten, können aber ihre Kosten oft nicht durch angemessene Beiträge decken, was ihre Existenz gefährdet und die Vielfalt im Kita-Bereich einschränkt. Für sozial benachteiligte Familien muss ein Ausgleich durch die Übernahme der Beiträge durch die Kommunen erfolgen. Ein flexibleres, sozial gerechtes Finanzierungsmodell ist dringend notwendig.

  3. Aktuelle Klageverfahren zeigen die juristische Brisanz

Zwei freie Träger aus den Reihen des Deutschen Kitaverbands haben aufgrund ihrer prekären finanziellen Situation rechtliche Schritte gegen das bestehende KiBiz eingeleitet. Diese Klagen machen deutlich, wie ernst die Situation ist – sowohl aus ökonomischer als auch aus verfassungsrechtlicher Sicht, aber auch um die existenziellen Probleme zu lösen. Sie verdeutlichen den dringenden Reformbedarf, um die Rechtsstaatlichkeit und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit des Systems frühkindlicher Bildung in NRW zu sichern.

Ihre Rückfragen wenden Sie bitte an: klaus.bremen@deutscher-kitaverband.de und marcus.bracht@deutscher-kitaverband.de

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