Finanzierung
Freie Träger leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf einen Kita-Platz. Bundesweit stellen sie dabei zwei Drittel aller Plätze bereit. Vor allem unabhängige, sozialunternehmerisch tätige Träger haben den quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung maßgeblich vorangebracht, etwa im Bereich der Krippen- und Ganztagsbetreuung. Ohne ihr Engagement wäre der Rechtsanspruch vielerorts nicht einlösbar.
Formal sind freie Träger den öffentlichen Trägern gleichgestellt. In der Praxis sehen sie sich jedoch häufig strukturellen Benachteiligungen ausgesetzt, die ihre Arbeit erschweren. Das betrifft vor allem die Finanzierung. Träger, die eine staatliche Pflichtaufgabe erfüllen, dürfen dafür nicht auf eigene Mittel angewiesen sein. Das Verlangen eines Eigenanteils ist sachlich nicht zu rechtfertigen und rechtlich hochproblematisch. Er verhindert einen echten Qualitätswettbewerb und gefährdet auf Dauer die Angebotsvielfalt.
Der Deutsche Kitaverband setzt sich daher für einen grundlegenden Systemwechsel ein: von einer zersplitterten, auf Zuwendungen basierenden Finanzierung hin zu einer vollständigen Entgeltfinanzierung für rechtsanspruchsgestützte Leistungen der Kindertagesbetreuung. Ziel ist eine klare, verlässliche und einheitliche Finanzierungsgrundlage, die allen Trägern faire Bedingungen garantiert.
Forderungen des Deutschen Kitaverbands
- Vollständige Entgeltfinanzierung: Der DKV fordert die Ablösung des Landesrechtsvorbehalts nach § 74a SGB VIII durch einen bundesrechtlichen Rahmen für eine leistungsgerechte Finanzierung aller anerkannten Träger.
- 100 %-Finanzierung: Die Kosten für die gesetzlich garantierten Betreuungsleistungen müssen vollständig durch öffentliche Mittel und gegebenenfalls durch Eltern- oder Zusatzbeiträge gedeckt werden – ohne Eigenmittel der Träger. Die Finanzierung soll sich an pauschalen Werten orientieren, die anhand der tatsächlichen Personal-, Miet- und Energiekosten sowie prozentualer Pauschalen für Sach-, Fortbildungs- und Verwaltungskosten berechnet werden.
- Transparente und pauschalisierte Kostenstruktur: Der DKV schlägt zur Vereinfachung der Abrechnung prozentuale Pauschalen vor, die sich an einem branchentypischen Gehaltsniveau (TVöD 8a Stufe 3) und den landesrechtlich vorgegebenen Personalschlüsseln orientieren. Damit lassen sich Verwaltungskosten reduzieren und die Förderung planbar gestalten.
- Anerkennung der Trägerverantwortung: Die Qualität der Trägerorganisation ist Voraussetzung für die Qualität der Einrichtungen. Die Finanzierung muss dieser Verantwortung etwa durch realistische Ansätze für Leitungsanteile, Fortbildung, Qualitätsentwicklung und Verwaltungsaufgaben gerecht werden.
Ein dauerhaft tragfähiges Finanzierungssystem muss den Trägern ermöglichen, sich auf ihre eigentliche Aufgabe zu konzentrieren: die qualifizierte Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern. Wer den Bildungsauftrag der Kitas ernst nimmt, muss die Träger auskömmlich finanzieren – verlässlich, gerecht und zukunftsfähig.